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BGH: Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer volljährigen Kinder

Der Bundes­ge­richtshof habe jetzt in einem Grund­satz­urteil entschieden, dass Eltern nicht für illegale Tausch­bör­sen­nutzung ihrer volljäh­rigen Kinder haften müssen, sofern sie keinen konkreten Verdacht haben, dass die Kinder solche Angebote nutzen, meldet die Süddeutsche Zeitung. Sie dürfen vielmehr ihren Inter­net­an­schluss erwach­senen Kindern zur Nutzung überlassen, ohne sie zu vorab über die Gefahren des Missbrauchs zu belehren oder sie gar zu überwachen: Eltern haften nicht für illegales Filesharing erwach­sener Kinder (frei zugänglich)