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BGH-Urteil: Die Blockade „nerviger Werbung“ im Internet ist kein unlauterer Wettbewerb.

Dazu schreibt Christian Rath in der taz: Sieg für Werbe­blocker

Ein taz-Kommentar dazu ebenfalls von Christian Rath: Die Presse­freiheit ist aber trotzdem nicht in Gefahr.
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