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BKM Neumann: „Die Kinobesitzer sind dabei, den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen“

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt moniere, dass die Bemes­sungs­grundlage für die FFA-Beiträge des Fernsehens nicht gesetzlich fixiert ist, sagt Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann im Interview mit der Frank­furter Allge­meinen. Die gesetz­liche Fixierung sei bisher nicht durch­setzbar gewesen, „weil die Länder die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz für den Rundfunk allein beanspruchten“. Nichtmal die Kläger gegen das FFG bestritten, dass die Abgaben des Fernsehens angemessen sind: „Es geht nur ums Prinzip.“ Die Alter­native zur gesetz­lichen Normeirung der Sender-Leistungen sei, „bei allen Betei­ligten freiwillige Beitrags­zah­lungen aushandeln“. Ein Sechstel der FFA-Finan­zierung werde von den Filmtheatern erbracht. „Ihnen muss klarge­macht werden, dass es eigentlich um sie geht. In Wahrheit geht es doch um den Kinofilm! Die Kinobe­sitzer sind dabei, den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen“: Die Säule darf nicht brechen – Bernd Neumann über die Zukunft der Filmför­derung (F.A.Z., 19.03.2009, Nr. 66, Seite 34 – Feuil­leton, jetzt frei zugänglich)