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Böhning zu öffentlich-rechtlichen Mediatheken: „Der Grundsatz neu gegen alt ist zu berücksichtigen“

Der Chef der Berliner Senats­kanzlei Björn Böhning schlägt in einem Gespräch mit medienpolitik.net Verän­de­rungen bei den Digital­ka­nälen vor. So sollte über die Beauf­tragung eines neuen Nachrich­ten­kanals von ARD und ZDF unter Einbe­ziehung ihrer bishe­rigen getrennten Angebote nachge­dacht werden.
Die Länder wollen einen neuen Teleme­di­en­auftrag beschließen. Zur Erwei­terung des öffentlich-recht­lichen Online­an­gebots sagt Böhning: „Zu einem zeitge­mäßen Angebot des öffentlich-recht­lichen Rundfunks gehören jenseits der klassi­schen linearen Verbreitung Angebote im und für das Internet. Gleichwohl kann es nicht immer nur einseitig um die Erwei­terung von Angeboten gehen, sondern der Grundsatz neu gegen alt ist zu berück­sich­tigen, und zwar nicht nur aus Kosten­gründen, sondern auch zur Schärfung des Angebots. Hier gilt es eine Balance zu finden“ – „Die Einspar­vor­schläge relati­vieren sich stark“ (frei zugänglich)