Allgemeines

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes

Das Bundes­ka­binett habe am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stabi­li­sierung des Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­satzes beschlossen, meldet Blickpunkt:Film. Der Entwurf solle die regel­mäßige Überprüfung und Beratung der Arbeit­geber im Hinblick auf die Künst­ler­so­zi­al­abgabe sicher­stellen, dadurch einen weiteren Anstieg des Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­satzes vermeiden und mehr Abgabe­ge­rech­tigkeit herge­stellen: Gesetz­entwurf zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­cherung beschlossen

Die Wirtschaft solle nach dem Gesetz­entwurf durch eine regel­mäßige Überwa­chung zur Zahlung ihrer Sozial­ab­gaben verpflichtet werden, berichtet der Tages­spiegel. Geplant seien künftig rund 400 000 statt bisher 70 000 Kontrollen pro Jahr. Die Experten erwar­teten Mehrein­nahmen von rund 32 Millionen Euro, der zusätz­liche Verwal­tungs­aufwand werde auf 13,6 Millionen Euro veran­schlagt. Bisher hätten sich viele Unter­nehmen ihrer Abgabe­pflicht entzogen: Beitrags­pflicht zur Künst­ler­so­zi­al­kasse wird besser kontrol­liert (frei zugänglich)

Weitere Infor­ma­tionen und der Gesetz­entwurf zum Download auf den Seiten des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales: Nahles: Künst­ler­so­zi­al­ver­si­cherung zukunftsfest (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten der Bundes­re­gierung: Kultur­staats­mi­nis­terin Grütters begrüßt Gesetz­entwurf zur Stabi­li­sierung der Künst­ler­so­zi­al­ver­si­cherung (frei zugänglich)