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BVerfG: Rundfunkgebühren für internetfähige PCs sind rechtens

Rundfunk­ge­bühren für inter­net­fähige PCs werden auf einer formell verfas­sungs­mä­ßigen Grundlage erhoben und sind weder unver­hält­nis­mäßig noch unange­messen, habe das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) entschieden, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Damit habe es die Annahme der Verfas­sungs­be­schwerde eines Rechts­an­walts gegen ein Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts zur Entscheidung abgelehnt. Der Anwalt nutze den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Inter­net­an­wen­dungen, empfange damit aber keine Rundfunk­sen­dungen und verfüge auch nicht über Radio oder Fernseher: Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bestätigt Rundfunk­gebühr für inter­net­fä­higen PC (frei zugänglich)