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Christoph Palmer zu ARD-„Eckpunkte“-Vereinbarung: „Neue Philosophie“

Im Interview mit dem medien­po­li­ti­schen Magazin Promedia (Januar-Ausgabe) erläutert Dr. Christoph Palmer, Vorsit­zender der Geschäfts­führung der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen, die mit der ARD verein­barten Eckpunkte bei Produk­tionen im Auftrag der ARD-Landes­rund­funk­an­stalten: „Die neue Philo­sophie, die diese Verein­barung prägt, geht in die Richtung zusätz­licher Erlös­quellen, die im bishe­rigen System von den Produ­zenten nicht erzielbar waren. Künftig können Auftrag­geber und Auftrag­nehmer, von einer Nachnutzung profi­tieren.“

Der Beitrag im Wortlaut:

  • ARD und Produ­zen­ten­al­lianz verstän­digen sich auf „Eckpunkte der Zusam­men­arbeit“
  • Produ­zenten sollen künftig an Zweit­ver­wer­tungen mit 50 Prozent beteiligt werden
  • Keine zusätz­liche Vergütung für Mediathek-Nutzung vorge­sehen

„Wir haben nicht den Big Bang, aber eine Systemveränderung erreicht“

  • Interview mit Dr. Christoph E. Palmer, Vorsit­zender der Geschäfts­führung der Allianz Deutscher Produ­zenten

Die Produ­zenten fordern seit längerem von den TV-Sendern eine Betei­ligung an der Verwertung ihrer Formate auf digitalen Platt­formen. Nun hat die Produ­zen­ten­al­lianz einen Durch­bruch erzielt und mit der ARD eine Verein­barung über seit langem strittige Punkten erzielt. So sollen die Produ­zenten künftig bis zu 50 Prozent an allen Netto-Erläsen beteiligt werden, wenn die ARD einen Film ins Ausland verkauft, ins Kino bringt oder eine DVD veröf­fent­licht. Bisher gingen ausnahmslos alle Rechte auf die Sender über. Wiederholt ein ARD-Sender einen Film binnen fünf Jahren nicht oder verkauft ihn nicht weiter, darf das der Produzent selbst tun und wiederum die Hälfte der Einnahmen behalten. Mögliche Streit­fälle soll eine gemeinsame Clearing-Stelle schlichten. Geprüft wird auch die Gründung einer gemein­samen Vertriebs­ge­sell­schaft für vollfi­nan­zierte Auftrags­pro­duk­tionen. Die TV·Produzenten rechnen bei Produk­tionen, die im Frühjahr 2010 starten, bereits mit einem Erlösplus von 5 bis 10 Prozent. Die Verhand­lungen der Produ­zen­ten­al­lianz mit dem ZDF getalten sich dagegen anscheinend schwie­riger, da das ZOF bereits die Produ­zenten an verschie­denen Verwer­tungen beteiligt. Und die privaten Sender, so heißt es in Verhand­lungs­kreisen, sperren sich derzeit unter Verweis auf die schwierige wirtschaft­liche Loge gänzlich gegen eine Lösung.

promedia: Herr Palmer, seit Jahren fordern die Produ­zenten von den TV-Sendern eine Verän­derung der Terms of Trade. Warum waren jetzt die Gespräche mit der ARD überra­schen­der­weise so erfolg­reich?
Palmer: Es gibt nicht nur eine, sondern mehrere Ursachen. Wichtig war die Erklärung der Länder bei der Unter­zeichnung des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags, dass man angemessene und faire Produk­ti­ons­be­din­gungen verein­baren soll. Die Proto­kol­lerklärung hat für Aufsehen gesorgt und die Atmosphäre positiv begleitet. Zweitens bündelt die Allianz als neue, schlag­kräftige Inter­es­sen­ver­tretung der Produ­zenten eine andere Verhand­lungs­macht als einzelne Verbände in der Vergan­genheit. Drittens ist die Einsicht bei der ARD, zumindest bei vielen Verant­wort­lichen in den Inten­danzen, auf der Programm­seite und auch in den juris­ti­schen Direk­tionen gewachsen, dass man von einer verläss­lichen und tragfä­higen Partner­schaft mit den Produ­zenten profi­tiert, selbst wenn man an verschie­denen Stellen den Produ­zenten entge­gen­kommen muss. Es ist niemandem damit gedient, wenn die wirtschaft­liche Existenz­basis der Produk­ti­ons­be­triebe immer schmaler und schwie­riger wird.

promedia: Welche Bedeutung hat diese Verein­barung für die Zukunft für den Produk­ti­ons­standort Deutschland und für die Produ­zen­ten­land­schaft?
Palmer: Es gibt bislang keine so weit reichende Verein­barung, die unter­schied­liche Aspekte des Zusam­men­wirkens bei der Produktion von Auftrag­gebern und -nehmern so umfassend beleuchtet wie diese Verein­barung mit der ARD. Sie verbessert zum einen die Kondi­tionen für realis­tische Kalku­la­tionen, sie schafft zum anderen die Möglichkeit, dass Produk­tionen mitfi­nan­ziert werden. Und sie beinhaltet zum Dritten den von uns erhofften und lange gefor­derten Einstieg in den Rechte­rückfall. Damit kommen wir insgesamt zu einer anderen Situation im vollfi­nan­zierten TV-Auftrags­pro­duk­ti­ons­be­reich: Es kommt zu Verbes­se­rungen im System, zur Flexi­bi­li­sierung des Systems und mit dem Einstieg in den Rechte­rückfall auch zu System­ver­än­de­rungen, aller­dings nicht in dem Umfang, wie es sich die Produ­zenten gewünscht haben. Alle drei Kompo­nenten sind nicht nur ein symbo­li­scher, sondern auch ein wirtschaftlich spürbarer Fortschritt.

promedia: Inwieweit sind Sie den Sendern auch ein Stück entge­gen­ge­kommen? Denn die Zahlen der Gebüh­ren­aus­fälle, mit denen die ARD bis 2012 rechnet, sind bekannt…
Palmer:
Wir haben den Big Bang nicht erreicht, also den Paradig­men­wechsel eines kompletten Rechte­rück­falls nach einem bestimmten Ausstrah­lungs­zeitraum. Aber die neue Philo­sophie, die diese Verein­barung prägt, geht auch eher in die Richtung zusätz­licher Erlös­quellen, die im bishe­rigen System von den Produ­zenten nicht erzielbar waren. Künftig können beide Betei­ligte, nämlich Auftrag­geber und Auftrag­nehmer, von einer Nachnutzung profi­tieren.

promedia: Die ARD ist die erste der vier großen Sender­fa­milien, mit der Sie diese Einigung erreicht haben. Wann wird es mit dem ZDF und den Privaten zu ähnlichen Verein­ba­rungen kommen?
Palmer:
Ich möchte zunächst der ARD ein großes Kompliment machen. Auf den ersten Blick könnte man sagen, das ist der schwie­rigste, weil hetero­genste Verhand­lungs­partner, mit seinen unter­schied­lichen, unabhän­gigen Landes­rund­funk­an­stalten. Gleichwohl geschah die überra­schende Einigung in zehnmo­na­tigen und vertrau­lichen Verhand­lungen. Beide Seiten haben sich vorbildlich an die Diskretion gehalten und das hat diesen Erfolg auch möglich gemacht. Dieses Ergebnis wird sicher jetzt auch von den anderen Sender­fa­milien intensiv ausge­wertet werden. Ich kann nicht sagen, wie die konkreten Handlungs­fort­schritte mit dem ZDF, ProSiebenSat.1 und RTL verlaufen werden. Klar ist, dass wir für Februar 2010 die nächste Verhand­lungs­runde mit dem ZDF angesetzt haben. Wir haben in der Zwischenzeit die Zeit auch genutzt, um in verschie­denen Arbeits­gruppen mit dem ZDF für die nächste Verhand­lungs­runde den Grund zu legen. Im Sommer bzw. Frühherbst 2009 wurden auch die Gespräche mit den privaten Sender­fa­milien aufge­nommen. Das heißt, die Verhand­lungen mit den drei anderen Sender­gruppen laufen, aber wir wollten jetzt bewusst ein erstes Ergebnis ins Ziel bringen: Das ist das Dokument, an dem man sich als „Blaupause“ orien­tieren wird. Trotzdem besteht Spielraum auch für unter­schied­liche Regelungen.

promedia: Welche unmit­tel­baren und kurzfris­tigen Effekte erwarten Sie für die Produ­zenten?
Palmer:
Die Verein­barung gilt ab 1. Januar 2010 für alle TV-Auftrags­pro­duk­tionen, die von ARD oder degeto in Auftrag gegeben werden. Sie kann unmit­telbar und kurzfristig in den bestehenden Struk­turen die Vertrags­kon­di­tionen verbessern. Es können zum Beispiel neue Berufs­bilder in die Kalku­la­ti­ons­grundlage aufge­nommen werden, die Kappungs­grenze, die insbe­sondere bei Schau­spiel­ergagen bei den HU-Kosten eine Beein­träch­tigung war, kann wegfallen. Es können zudem Bürgschafts­kosten angerechnet werden. Wir haben eine Verein­barung für die Einbe­ziehung von Entwick­lungs­kosten gefunden. Es sind also unmit­telbare, konkrete Verbes­se­rungen für alle Produk­tionen, die im nächsten Jahr anlaufen, enthalten. Es gehört zu diesem Themen­be­reich auch dazu, dass der jeweils gültige Gagen- und Mantel­ta­rif­vertrag zu Grunde zu legen ist, ein neuer tritt zum  1. Januar 2010 in Kraft. Es sind ferner Regelungen zu Zahlungs­zielen und Vertrags­kon­di­tionen und Produk­ti­ons­vor­ver­trägen enthalten.

promedia: Sie erwähnen den Begriff „Quali­täts­part­ner­schaft“ in Ihrer Presse­meldung. Warum ist das für Sie so wichtig, auf eine Quali­täts­part­ner­schaft zu setzen?
Palmer:
Die Produ­zenten sind nach unserem Verständnis Garanten dafür, dass Innova­tionen ins Programm und handwerklich sauber gearbeitete und gern gesehene Produkte auf den Markt kommen. An dieser Quali­täts­hand­schrift hat die ARD großes Interesse. Deshalb hat sie sich auf eine so weit reichende Verein­barung mit uns Produ­zenten einge­lassen. Wir liefern ein immer frisches, neues und abwechs­lungs­reiches Produkt und haben den Zuschauer im Blick. Dafür gewährt die ARD verläss­liche und auch auskömm­liche Produk­ti­ons­be­din­gungen. Das bezeichne ich als „Quali­täts­part­ner­schaft“ oder „Win-win-Situation“. Aber der Begriff „Quali­täts­part­ner­schaft“ bezieht sich auch darauf,  dass sich diese Qualität auf eine bewährte und Jahrzehnte lange verläss­liche, einge­spielte Zusam­men­arbeit bezieht, die mit der neuen Verein­barung aber auch in die Zukunft weist.

promedia: Eine der Forde­rungen war, dass die Entwick­lungs­kosten und die Kosten für Pilot­filme berück­sichtigt werden sollten. Ist das jetzt so vorge­sehen?
Palmer:
Die ARD-Landes­rund­funk­an­stalten erklären ihre Bereit­schaft zur Berück­sich­tigung von mit den Produ­zenten abgestimmten Entwick­lungs­kosten. Diese sind kalku­la­ti­ons­fähig und können auch im Rahmen von Projekt­ent­wick­lungs­ver­trägen in Ansatz gebracht werden. Als Entwick­lungs­kosten gelten die im Rahmen der Produk­ti­ons­vor­be­rei­tungen entste­henden Vorkosten einer Produktion. Hierzu zählen insbe­sondere Kosten der Recherche, Vorbe­rei­tungs­ar­beiten an einem Drehbuch, die nicht Teil des späteren Drehbuch­ver­trags werden, Kosten für Motiv­suche oder Casting, soweit sie als Vorbe­reitung eines Drehbuch­auf­trags notwendig sind, und ähnliche Projekt­ent­wick­lungs­kosten, soweit diese nachweislich für die Entstehung des Buches oder der Produktion notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Aller­dings ist der Fehlversuch, also das abgebro­chene Projekt, ein normales unter­neh­me­ri­sches Risiko des Produ­zenten und wird auch in Zukunft nicht in die Kalku­lation eingehen können. Aber das, was zum Ergebnis führt und zu den Vorkosten gehört, wird in Zukunft kalku­la­ti­ons­fähig sein. Das ist ein sehr großer Fortschritt.

promedia: Wie sieht es mit der Vergütung von Online-Verwer­tungen aus?
Palmer:
Da muss man zwischen Online und On Demand unter­scheiden. Bei On Demand haben wir eine Verein­barung gefunden. Die ARD-Landes­rund­funk­an­stalten betei­ligen ab 1. Januar 2010 die Produ­zenten mit 50 Prozent an sämtlichen Netto­er­lösen, sei es inlän­di­sches Pay-TV, Kino, DVD-Verwertung oder kommer­zi­elles On Demand. Eine kleine Einschränkung gibt es: Die ARD hat sich vorbe­halten, dass, wenn mit dem ZDF nur geringere Höhen für die Erlös­be­tei­ligung der Produ­zenten in den jetzt folgenden ZDF-Verhand­lungen vereinbart werden, sie die Verein­barung dann anpassen kann. Aber das ZDF war bei Erlös­be­tei­li­gungen bisher sehr viel weiter war als die ARD. Wir haben beim ZDF beispiel­weise derzeit eine Erlös­be­tei­ligung zwischen 20 und 50 Prozent, je nach Nutzungsart. Bei der ARD existierte bisher für diese Verwer­tungen keine Erlös­be­tei­ligung. Wir sind sehr zuver­sichtlich, dass wir auch mit dem ZDF in all diesen Erlös­be­tei­li­gungen auf 50 Prozent kommen. Und dann wäre diese Erlös­be­tei­ligung von 50 Prozent in allen Verwer­tungs­formen mit dem öffentlich-recht­lichen System für die Produ­zenten in Deutschland ein Riesen­schritt nach vorne.

promedia: Das heißt, für Angebote in den ARD- und ZDF-Media­theken gibt es keine Vergütung?
Palmer:
Nein, die Mediathek ist davon ausge­nommen. Das ist im Rahmen des Free-TV durch die Auftrags­pro­duktion abgegolten.

promedia: Es soll künftig, Sie hatten es angedeutet, teilfi­nan­zierte Produk­tionen geben, bei denen die Produk­tionen die Rechte entspre­chend ihrer finan­zi­ellen Betei­ligung zurück­be­halten können. Die Möglichkeit bestand bisher auch schon. Was ist daran neu?
Palmer:
Diese Möglichkeit bestand im Einzelfall bei markt­mäch­tigen Produk­ti­ons­un­ter­nehmen. Jetzt erklären sich die Landes­rund­funk­an­stalten generell bereit, das Modell der Mitfi­nan­zierung der Produk­tionen durch die Produ­zenten zu reali­sieren. Das heißt, das Regel-Ausnahme-Verhältnis kann, wenn auf der Produ­zen­ten­seite dazu Interesse besteht, umgedreht werden.

promedia: Woher sollen vor allem die kleinen Produ­zenten das Geld dafür nehmen?
Palmer:
Die Philo­sophie hinter dieser Verein­barung ist, dass es nicht den einen Weg für das deutsche Produk­ti­ons­un­ter­nehmen gibt: nur Mitfi­nan­zierung, respektive nur vollfi­nan­zierte Auftrags­pro­duk­tionen mit Erlös­be­tei­ligung und verbes­serter Kalku­la­ti­ons­grundlage, oder das neue Rechte­modell. Es wird darum gehen, sich aus verschie­denen Möglich­keiten ein passge­naues Modell auszu­suchen.
Deswegen ist diese Verein­barung etwas für die großen, auch inter­na­tio­nalen Unter­nehmen und Produk­ti­ons­be­triebe, genauso wie für die mittleren, wie für die kleinen. Alle werden in dieser Verein­barung Verbes­se­rungs­mög­lich­keiten für ihre Produk­ti­ons­be­din­gungen finden.

promedia: Künftig sollen auch die Produ­zenten nicht genutzte Rechte selbst verwerten können. Ist dabei an eine feste zeitliche Regelung gedacht?
Palmer:
Wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine Produktion im Rahmen sämtlicher Programme, die die ARD-Landes­rund­funk­an­stalten selbst veran­stalten oder an denen sie beteiligt sind, nicht genutzt werden, kann auf Wunsch des Produ­zenten, diesem das nicht genutzte Recht zur Selbst­ver­wertung zurück­ge­geben werden. Doch die Regelung ist noch weiter­ge­hender: Die Möglichkeit der Selbst­ver­wertung wird den Produ­zenten in Zukunft dann einge­räumt, wenn die jeweilige Nutzungs­mög­lichkeit einzel­be­zogen vom Sender nicht genutzt wird. Also nicht die Ausstrahlung im dritten Programm einer anderen Landes­rund­funk­an­stalt verhindert auf alle Zeit den Rückfall eines DVD-, On-Demand-, Merchan­dising- oder Kinorechts, sondern es ist immer auf das Einzel­recht bezogen. Die finan­zie­rende ARD-Anstalt behält ein nicht exklu­sives Sende­recht, das heißt, sie kann die Auftrags­pro­duktion in ihrem eigenen Programm wieder­holen. Ein klassi­scher Fall ist ein Schau­spieler-Jubiläum oder eine Dokumen­tation anlässlich eines Jahres­tages.

promedia: Werden die Archive insgesamt in diese Regelung mit einbe­zogen?
Palmer:
Wir haben eine zweijährige Rückwirkung vereinbart. Dieses fünf Jahre nicht genutzte Recht fängt bereits mit dem Stichtag 1. März 2008 an. Das heißt, wir werden ab 1. März 2013 zum ersten Mal erleben, dass Produ­zenten um Rechte­rückgabe von einzelnen Produk­tionen bitten und in die Eigen­ver­wertung dieser Produk­tionen gehen. Dann haben wir exakt einen Zeitraum von zehn Monaten, um das zu erproben und zu evalu­ieren, weil die gesamte Verein­barung bis 31. Dezember 2013 geschlossen ist. Danach sehen wir, ob von diesem Recht Gebrauch gemacht wird und ob es sich materia­li­sieren lässt. Dann können wir für die nächste Verhand­lungs­phase unsere entspre­chenden Konse­quenzen daraus ziehen. Der Gang durch die Archive 50 Jahre zurück ist aller­dings nicht vereinbart worden. Teilweise stehen dem rechtlich-objektive Bedenken entgegen, außerdem erfordert es einen unglaub­lichen Aufwand für einen zum Teil unklaren Ertrag. Wir haben den Gang in die Archive für die Zukunft nicht ausdrücklich ausge­schlossen, aber es war nicht im Vorder­grund unserer Überle­gungen.

promedia: Können Sie sich vorstellen, dass gerade für die Archiv­lösung die ARD selbst ein kommer­zi­elles Angebot macht?
Palmer:
Eine solche Überlegung gehört mit zu unserer Verab­redung. Wir haben vereinbart, dass wir uns ein Jahr Zeit nehmen, um eine gemeinsame Verwer­tungs- und Vertriebs­tochter von Produ­zen­ten­al­lianz und ARD zu prüfen. Damit sind viele Aspekte verbunden. Die ARD will prüfen, ob alle vorhan­denen Vertriebs­töchter der ARD in eine gemeinsame Verwer­tungs- und Vertriebs­tochter integriert werden können. Wir müssen wiederum auf unserer Seite auch sehen, ob wir eher an einem Modell der Eigen­ver­marktung Interesse haben, oder ob wir uns auf ein gemein­sames Unter­nehmen mit der ARD verstän­digen wollen. An einer solchen kommer­zi­ellen Verwertung könnte auch die Produ­zen­ten­al­lianz parti­zi­pieren und wir würden das für die Zukunft nicht ausschließen, wenn es der Philo­sophie einer gerechten Verteilung der Erlöse folgt und wenn man sich über ein entspre­chendes Markt­modell verstän­digen kann. Benchmark sind dabei immer die 50 Prozent. Umgekehrt, wenn der Produzent in Zukunft nach diesen fünf Jahren die TV-Auftrags­pro­duk­tionen selbst verwertet, muss er von seinem Ertrag auch wiederum die ARD mit 50 Prozent betei­ligen. Das gegen­seitige 50-Prozent-Betei­ligen findet man an allen Stellen dieser Verein­barung und gäbe es ein entspre­chendes Markt­modell mit einer gerechten Erlös­be­tei­ligung, das inter­essant für beide Seiten ist, könnten sich das die Produ­zenten vorstellen.

Aus: Promedia Nr. 1/2010, S. 44–46 – Wiedergabe mit freund­licher Geneh­migung des Promedia-Verlags..

Zur Presse­mit­teilung der Produ­zen­ten­al­lianz: Neuge­staltung der Be­zie­hun­gen zwischen Produ­zenten und der ARD (frei zugänglich)