PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 10.2.2025 – Produktionsallianz, Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Schauspielgewerkschaft BFFS haben sich als Sozialpartner erstmals auf verbindliche Regelungen zu den Anwendungsmöglichkeiten generativer Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen geeinigt. Der ‚KI-Tarifvertrag‘ tritt am 1. März 2025 als Ergänzung zum Manteltarifvertrag in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2026 für tarifgebundene Unternehmen und Schauspieler:innen. Als erste tarifvertragliche Regelung für den Einsatz generativer KI in der deutschen Filmbranche gewährleistet er einen technologieoffenen Interessenausgleich und sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft.
Dazu erklärt Björn Böhning, CEO und Sprecher des Gesamtvorstands der Produktionsallianz:
„Der erste KI-Tarifvertrag für die Filmbranche setzt Maßstäbe! Erstmalig hat sich in Deutschland eine Branche Regeln für den Einsatz generativer KI gegeben, darauf können wir stolz sein. Die Vereinbarungen wahren die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerinnen und Schauspieler, schaffen zugleich Raum für wirtschaftlicheres Produzieren und technologische Innovationen. Mit dem KI-Tarifvertrag betreten wir Neuland und können als echtes Vorbild für andere Branchen dienen. Und wir haben einmal mehr bewiesen: Wir können uns selbst helfen. Für Herausforderungen gibt es immer dann konstruktive Lösungen, wenn sie gemeinsam angegangen werden. Letztlich ist unsere Branche immer gut beraten, eigene Lösungen zu finden, statt auf die Politik zu hoffen.“
Des Weiteren erklärt die Leiterin des Justiziariats und stellvertretende Geschäftsführerin der Produktionsallianz Wiebke Wiesner:
„Nach langen und zähen Verhandlungen ist gelungen, was in anderen Ländern erst nach lähmenden Monaten des Streiks geschafft wurde. Wir haben ein KI-Moratorium abgewendet und uns auf kollektivvertragliche Standards für den Einsatz von generativer KI in Film und Fernsehen geeinigt. Wichtig war es, Ängste zu nehmen, mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und zugleich Chancen für Wirtschaftlichkeit und Fortschritt zu bewahren. Wir freuen uns, all das mit einem gemeinsamen inhaltlichen und konstruktiven Austausch erreicht zu haben.“
Der KI-Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende umfasst Regelungen zu:
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schauspielerinnen und Schauspielern / Erfordernis der Einwilligung für digitale Nachbildungen / Vorgaben für die Weiterverwendung digitaler Nachbildungen in anderweitigen Produktionen
- Entgelt für Einsatz „digitaler Doppelgänger“
- Benennung typischer KI-Einsatzfälle
- Benennung praxisrelevante Ausnahmeregelungen
- Rechtssicherheit für Produzentinnen und Produzenten u.a. in der Postproduktionsphase