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PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 10.2.2025 – Produk­ti­ons­al­lianz, Verei­nigte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di und Schau­spiel­ge­werk­schaft BFFS haben sich als Sozial­partner erstmals auf verbind­liche Regelungen zu den Anwen­dungs­mög­lich­keiten genera­tiver Künst­licher Intel­ligenz in Filmpro­duk­tionen geeinigt. Der ‚KI-Tarif­vertrag‘ tritt am 1. März 2025 als Ergänzung zum Mantel­ta­rif­vertrag in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2026 für tarif­ge­bundene Unter­nehmen und Schauspieler:innen. Als erste tarif­ver­trag­liche Regelung für den Einsatz genera­tiver KI in der deutschen Filmbranche gewähr­leistet er einen techno­lo­gie­of­fenen Inter­es­sen­aus­gleich und sichert die inter­na­tionale Wettbe­werbs­fä­higkeit der deutschen Filmwirt­schaft.

Dazu erklärt Björn Böhning, CEO und Sprecher des Gesamt­vor­stands der Produk­ti­ons­al­lianz:

„Der erste KI-Tarif­vertrag für die Filmbranche setzt Maßstäbe! Erstmalig hat sich in Deutschland eine Branche Regeln für den Einsatz genera­tiver KI gegeben, darauf können wir stolz sein. Die Verein­ba­rungen wahren die Persön­lich­keits­rechte der Schau­spie­le­rinnen und Schau­spieler, schaffen zugleich Raum für wirtschaft­li­cheres Produ­zieren und techno­lo­gische Innova­tionen. Mit dem KI-Tarif­vertrag betreten wir Neuland und können als echtes Vorbild für andere Branchen dienen. Und wir haben einmal mehr bewiesen: Wir können uns selbst helfen. Für Heraus­for­de­rungen gibt es immer dann konstruktive Lösungen, wenn sie gemeinsam angegangen werden. Letztlich ist unsere Branche immer gut beraten, eigene Lösungen zu finden, statt auf die Politik zu hoffen.“

Des Weiteren erklärt die Leiterin des Justi­zia­riats und stell­ver­tre­tende Geschäfts­füh­rerin der Produk­ti­ons­al­lianz Wiebke Wiesner:

„Nach langen und zähen Verhand­lungen ist gelungen, was in anderen Ländern erst nach lähmenden Monaten des Streiks geschafft wurde. Wir haben ein KI-Moratorium abgewendet und uns auf kollek­tiv­ver­trag­liche Standards für den Einsatz von genera­tiver KI in Film und Fernsehen geeinigt. Wichtig war es, Ängste zu nehmen, mehr Rechts­si­cherheit für alle Betei­ligten zu schaffen und zugleich Chancen für Wirtschaft­lichkeit und Fortschritt zu bewahren. Wir freuen uns, all das mit einem gemein­samen inhalt­lichen und konstruk­tiven Austausch erreicht zu haben.“

Der KI-Tarif­vertrag für Film- und Fernseh­schaf­fende umfasst Regelungen zu:

  • Wahrung der Persön­lich­keits­rechte von Schau­spie­le­rinnen und Schau­spielern / Erfor­dernis der Einwil­ligung für digitale Nachbil­dungen / Vorgaben für die Weiter­ver­wendung digitaler Nachbil­dungen in ander­wei­tigen Produk­tionen
  • Entgelt für Einsatz „digitaler Doppel­gänger“
  • Benennung typischer KI-Einsatz­fälle
  • Benennung praxis­re­le­vante Ausnah­me­re­ge­lungen
  • Rechts­si­cherheit für Produ­zen­tinnen und Produ­zenten u.a. in der Postpro­duk­ti­ons­phase
KI-Vertrag zum Download
Mantel­ta­rif­vertrag zum Download
Tarif­vertrag "Nachwuchs" zum Download
Schau­spiel­ta­rif­vertrag zum Download

Pressekontakt

Juliane Werlitz
Pressesprecherin, Leitung Kommunikation
T. 030 – 20 67 088 24 | M. 0171 – 644 0156
juliane.werlitz@produktionsallianz.de
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