Allgemeines

Drittsendezeiten-Klage: Sat.1 bekommt Recht

Gegen die Vergabe der unabhän­gigen Sende­zeiten innerhalb des Sat.1-Programms hätten der Sender selbst sowie die Bewerber N24 Media und Meta Produc­tions erfolg­reich geklagt, meldet die Welt. Das Verwal­tungs­ge­richt Neustadt an der Weinstraße habe am Mittwoch entschieden, dass das Verga­be­ver­fahren rechts­widrig war: Vergabe der Dritts­en­de­zeiten bei Sat.1 laut Gericht rechts­widrig (frei zugänglich)