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Ergebnis

Eckpunkte für die Transparenz der Zusammenarbeit zwischen dem ZDF und der Allianz Deutscher Produzenten

Die Eckpunkte für die Trans­parenz der Zusam­men­arbeit zwischen dem ZDF und der Allianz Deutscher Produ­zenten wurden im Mai 2018 um einen neuen Absatz III ergänzt, dem „Verhal­tens­kodex von ZDF und Produ­zenten bei sexueller Beläs­tigung, Gewalt oder Diskri­mi­nierung“.

Zum Download: Eckpunkte für die Trans­parenz der Zusam­men­arbeit zwischen dem ZDF und der Allianz Deutscher Produ­zenten in der Fassung vom Mai 2018

 

Die Fassung von Februar 2014:

Eckpunkte für die Transparenz der Zusammenarbeit zwischen dem ZDF und der Allianz Deutscher Produzenten

Präambel

ZDF und Allianz Deutscher Produ­zenten verfügen zwischen­zeitlich über flächen­de­ckende Eckpunkte angemes­sener Vertrags­be­din­gungen zu vollfi­nan­zierten Fernseh­auf­trags­pro­duk­tionen. Eine leistungs­fähige Produ­zen­ten­land­schaft ist gerade für das ZDF von heraus­ra­gender Bedeutung, da das ZDF seit Jahrzenten eine partner­schaft­liche Zusam­men­arbeit mit Fernseh­auf­trags­pro­du­zenten pflegt, als erste öffentlich-recht­liche Rundfunk­an­stalt die Produ­zenten an Erlösen aus dem Vertrieb auf vollfi­nan­zierter Fernseh­auf­trags­pro­duk­tionen beteiligt hat und mit ca. 500 Mio. € derzeit der größte Einzel­auf­trag­geber von Fernseh­auf­trags­pro­duk­tionen ist. Gleich­zeitig trägt eine leistungs­starke Produ­zen­ten­land­schaft erheblich zum Programm­erfolg des ZDF bei und steht für kulturell vielfältige Inhalte, die auch die Vielfalt der Regionen in Deutschland abbilden.

ZDF und die Allianz Deutscher Produ­zenten wollen die Trans­parenz bei der Auftrags­vergabe fördern und den Produ­zenten die angemessene Betei­ligung am Wettbewerb um Programme ermög­lichen, um zum einen inhaltlich den Quali­täts­standard zu optimieren und in wirtschaft­licher Hinsicht den Grund­sätzen der Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit Beitrags­mitteln gerecht zu werden.

ZDF und Allianz Deutscher Produ­zenten wollen zudem gemeinsam einen Beitrag für fairen, rechts­treuen und korrup­ti­ons­freien Wettbewerb leisten. In Ergänzung der Eckpunk­te­ver­ein­ba­rungen zwischen dem ZDF und der Allianz Deutscher Produ­zenten verein­baren die Parteien sich deshalb wie folgt:

I. Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen ZDF und Produzenten bei der Programmbeschaffung

1. Das ZDF wird auf seinem Infor­ma­ti­ons­portal Basis­in­for­ma­tionen zur Beschreibung benötigter Programm­genres, Konzep­tionen und aktueller Wettbe­werbs­si­tua­tionen veröf­fent­lichen.
Darüber hinaus wird das ZDF in regel­mä­ßigen Briefings (ca. einmal jährlich) inter­es­sierten Produ­zenten zu vorge­nannten Fragen Rede und Antwort stehen.

2. Das ZDF wird auf seinen Unter­neh­mens­seiten oder durch spezielle Infor­mation der Produ­zen­ten­ver­bände eine trans­pa­rente Darstellung von Ansprech­partnern und Redak­tionen für die verschie­denen Programm­strecken bzw. Programm­genres gewähr­leisten.

3. Auf Verlangen des Auftrags­pro­du­zenten wird das ZDF innerhalb von 12 Wochen Auskunft über die Reali­sierung des Projekts geben. Unter­bleibt eine Auskunft innerhalb der Frist gilt das Projekt als abgelehnt.

4. Das ZDF wird einmal jährlich Daten über die Volumina in Geld und Menge nach Genres und Produk­ti­ons­arten (Auftrags­pro­duktion, Kopro­duktion) veröf­fent­lichen. Es wird die durch­schnitt­lichen Kosten von Produk­tionen nach Genres erläutern.
Das den Produ­zenten zugäng­liche Infor­ma­ti­ons­portal des ZDF gibt weiterhin einen Überblick über abgeschlossene Projekte und Infor­ma­tionen zu den Inhalten.

II. Verhaltenskodex von ZDF und Produzenten

Das ZDF, die Allianz Deutscher Produ­zenten und deren Mitglieder verpflichten sich, sich bei ihrer Zusam­men­arbeit am nachste­henden Verhal­tens­kodex zu orien­tieren und diesen umzusetzen. Bei der Anwendung dieses Kodex sind nicht nur der Wortlaut der einzelnen Vorschriften und der in Bezug genom­menen Regeln, sondern auch deren Geist und Intention sowie die geltenden Gesetze, insbe­sondere das Gesetz gegen unlau­teren Wettbewerb (UWG), das StGB und die Vorschriften sowie die Recht­spre­chung über die Trennung von Werbung und Programm zu beachten.

1. Bei der Auftrags­vergabe ist jede Form der sachfremden Beein­flussung insbe­sondere durch finan­zielle Leistungen zu unter­lassen. ZDF, die Allianz Deutscher Produ­zenten und deren Mitglieder verpflichten sich, jede Form der Korruption zu unter­binden und diese weder zu dulden noch zu unter­stützen.

2. Die Allianz Deutscher Produ­zenten und deren Mitglieder nehmen den in der Anlage beigefügten Mitar­bei­ter­kodex vom 05.08.2010 sowie die ZDF-Vorschriften über

  • Rechts­ge­schäfte mit Famili­en­an­ge­hö­rigen oder sonstigen naheste­henden Personen von ZDF-Mitar­beitern (VwAO 192/10),
  • Annahme von Geschenken und sonstiger Vorteile durch Mitar­beiter des ZDF (VwAO 191/10)
  • Ausübung außer­dienst­licher Neben­tä­tigkeit gemäß § 9 MTV (VwAO 53/79),

die für das ZDF und alle seine Mitar­beiter gelten, zur Kenntnis (das ZDF wird den genannten Mitar­bei­ter­kodex sowie die zitierten Vorschriften in geeig­neter Weise den Produk­ti­ons­un­ter­nehmen online zugänglich machen). Sie verpflichten sich, die Bestim­mungen ihrem Verhalten gegenüber dem ZDF sowie gegenüber ZDF-Mitar­beitern zu Grunde legen.

3. Die Verpflich­tungen nach diesem Kodex treffen das ZDF und das Mitglieds­un­ter­nehmen auch dann, wenn andere damit beauf­tragt werden, die von diesem Kodex erfassten Aktivi­täten zu gestalten oder durch­zu­führen.

4. ZDF, die Allianz Deutscher Produ­zenten und deren Mitglieder verpflichten sich, in ihren jewei­ligen eigenen Organi­sa­tionen angemessene Maßnahmen zur Korrup­ti­ons­be­kämpfung zu ergreifen und Korrup­ti­ons­ge­fahren vorzu­beugen.

5. Liegt ein begrün­deter Verdacht der sachfremden Beein­flussung der Auftrag­geber, insbe­sondere durch finan­zielle Leistungen, oder der begründete Verdacht der Bestechung, der Verun­treuung von Geldern oder des Verspre­chens von Vorteilen mit dem Ziel, hierdurch Aufträge zu erlangen, vor, kann das ZDF verlangen, dass in seinem Auftrag ein zur Berufs­ver­schwie­genheit verpflich­teter Rechts­anwalt oder Wirtschafts­prüfer in die relevanten Unter­lagen der Produ­zenten Einblick nimmt.

6. ZDF und Allianz Deutscher Produ­zenten werden wechsel­seitige Erfah­rungen bei der Korrup­ti­ons­be­kämpfung regel­mäßig austau­schen und die Zusam­men­arbeit bei der Korrup­ti­ons­be­kämpfung soweit notwendig angemessen fortent­wi­ckeln.

Zum Download: Eckpunkte für die Trans­parenz der Zusam­men­arbeit zwischen dem ZDF und der Allianz Deutscher Produ­zenten (mit ZDF-Mitar­bei­ter­kodex) in der Fassung von Februar 2014

Zur Presse­mit­teilung von ZDF und Produ­zen­ten­al­lianz vom 28. Februar 2014: ZDF und Produ­zen­ten­al­lianz verein­baren „Eckpunkte für die Trans­parenz der Zusam­men­arbeit“: Beitrag für fairen Wettbewerb