Skip to main content
Ergebnis

Eckpunkte über Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen mit ARD und ZDF

Berlin / Mainz / Leipzig, 24. November 2015 – Nach dreijäh­rigen Verhand­lungen haben ARD und ZDF auf der einen und die Produ­zen­ten­al­lianz auf der anderen Seite die „Eckpunk­te­ver­ein­barung über die vertrag­liche Zusam­men­arbeit zu Film-/Fernseh-Gemein­schafts­pro­duk­tionen und vergleichbare Kino-Kopro­duk­tionen“ abgeschlossen. Diese treten an die Stelle der entspre­chenden Verein­ba­rungen aus dem Jahr 2002/2003 und 2009 und regeln unter anderem die kommer­zi­ellen Video-on-Demand-Rechte von Kinofilmen, an denen die öffentlich-recht­lichen Sende­an­stalten als Kopro­du­zenten beteiligt sind. Pay-VoD-Rechte stehen künftig exklusiv dem Produ­zenten zu, wenn der Sender mit weniger als 50 % an den Herstel­lungs­kosten beteiligt war. Weiter regeln die Eckpunkte unter anderem den Einsatz von Geolo­cation-Maßnahmen durch die Sender beim Streaming ihrer Programme, die Verwertung der SVoD- und der Pay-TV-Rechte sowie eine Verkürzung der Entschei­dungs­pro­zesse und der Vertrags­ab­wicklung. Auch werden die Vertrags­be­din­gungen für den Produ­zenten bei unter­ge­ord­neter finan­zi­eller Betei­ligung der Rundfunk­an­stalt verbessert.

Dr. Thomas Bellut, Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens: „Mit der Fortschreibung der Verein­barung unter­streicht das ZDF sein Bekenntnis zu Kinoge­mein­schafts­pro­duk­tionen und fairen Vertrags­be­din­gungen auch mit Kinopro­du­zenten.“

Prof. Dr. Karola Wille, Inten­dantin des Mittel­deut­schen Rundfunks: „Die Eckpunkte sind ein solides Fundament für die verläss­liche Fortführung der guten Zusam­men­arbeit zwischen den öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten und den Produ­zenten im Bereich der Kino-Gemein­schafts­pro­duk­tionen. Das ist gut für den deutschen Kinofilm und für unsere Zuschaue­rinnen und Zuschauer.“

Alexander Thies, Vorsit­zender des Gesamt­vor­stands der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen: „Wir freuen uns, dass die neuen Eckpunkten für Film-/Fernseh-Gemein­schafts­pro­duk­tionen jetzt vereinbart sind. Sie bringen für die Produ­zenten verschiedene Verbes­se­rungen gegenüber den Bestim­mungen aus den Jahren 2002 und 2009, auch wenn wir uns mit anderen wichtigen Forde­rungen noch nicht durch­setzen konnten. Deshalb haben wir diese Eckpunkte nur als Übergangs­re­gelung abgeschlossen, die nun insbe­sondere verbes­serte Regelungen im Bereich der Zuordnung der kommer­zi­ellen VoD-Rechte beinhaltet. Im Zuge der Novelle des Filmför­de­rungs­ge­setzes werden wir uns jedoch dafür einsetzen, bei geför­derten Produk­tionen die Bedin­gungen für Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduk¬tionen sowie allgemein für die Lizen­sierung von TV-Rechten für die Filmher­steller weiter zu verbessern.“

Zum Download: Eckpunk­te­ver­ein­barung über die vertrag­liche Zusam­men­arbeit zu Film-/Fernseh-Gemein­schafts­pro­duk­tionen und vergleichbare Kino-Kopro­duk­tionen