Berlin / Mainz / Leipzig, 24. November 2015 – Nach dreijährigen Verhandlungen haben ARD und ZDF auf der einen und die Produzentenallianz auf der anderen Seite die „Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen“ abgeschlossen. Diese treten an die Stelle der entsprechenden Vereinbarungen aus dem Jahr 2002/2003 und 2009 und regeln unter anderem die kommerziellen Video-on-Demand-Rechte von Kinofilmen, an denen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Koproduzenten beteiligt sind. Pay-VoD-Rechte stehen künftig exklusiv dem Produzenten zu, wenn der Sender mit weniger als 50 % an den Herstellungskosten beteiligt war. Weiter regeln die Eckpunkte unter anderem den Einsatz von Geolocation-Maßnahmen durch die Sender beim Streaming ihrer Programme, die Verwertung der SVoD- und der Pay-TV-Rechte sowie eine Verkürzung der Entscheidungsprozesse und der Vertragsabwicklung. Auch werden die Vertragsbedingungen für den Produzenten bei untergeordneter finanzieller Beteiligung der Rundfunkanstalt verbessert.
Dr. Thomas Bellut, Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens: „Mit der Fortschreibung der Vereinbarung unterstreicht das ZDF sein Bekenntnis zu Kinogemeinschaftsproduktionen und fairen Vertragsbedingungen auch mit Kinoproduzenten.“
Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks: „Die Eckpunkte sind ein solides Fundament für die verlässliche Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Produzenten im Bereich der Kino-Gemeinschaftsproduktionen. Das ist gut für den deutschen Kinofilm und für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer.“
Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen: „Wir freuen uns, dass die neuen Eckpunkten für Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen jetzt vereinbart sind. Sie bringen für die Produzenten verschiedene Verbesserungen gegenüber den Bestimmungen aus den Jahren 2002 und 2009, auch wenn wir uns mit anderen wichtigen Forderungen noch nicht durchsetzen konnten. Deshalb haben wir diese Eckpunkte nur als Übergangsregelung abgeschlossen, die nun insbesondere verbesserte Regelungen im Bereich der Zuordnung der kommerziellen VoD-Rechte beinhaltet. Im Zuge der Novelle des Filmförderungsgesetzes werden wir uns jedoch dafür einsetzen, bei geförderten Produktionen die Bedingungen für Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduk¬tionen sowie allgemein für die Lizensierung von TV-Rechten für die Filmhersteller weiter zu verbessern.“