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EMR: Überlegungen zur Umsetzung der Novelle der AVMD-Richtlinie als möglicher Bestandteil eines Staatsvertrages zur positiven Medienordnung

Das Institut für Europäi­sches Medien­recht (EMR) veröf­fent­licht heute in seiner Reihe „Das aktuelle Stichwort“ den Beitrag „Die Umsetzung der Novelle der AVMD-Richt­linie als möglicher Bestandteil eines Staats­ver­trages zur positiven Medien­ordnung – Erste Überle­gungen“.

Vor dem Hinter­grund der laufenden Beratungen über einen neuen Medien­staats­vertrag zeigt das geschäfts­füh­rende Vorstands­mit­glied des EMR, Dr. Jörg Ukrow, in seinem Beitrag auf, wie die Umsetzung wesent­licher Teile einer novel­lierten AVMD-Richt­linie in diesen Staats­vertrag in Form einer 1:1-Umsetzung integriert werden könnte. Diese Umsetzung könnte insbe­sondere die Erwei­terung des Anwen­dungs­be­reichs, die Libera­li­sierung zeitlicher Werbe­grenzen, den Verbrau­cher­schutz und die Förderung der Barrie­re­freiheit betreffen. Gegen­stand einer Novelle sollte aus Sicht des Verfassers auch die bisherige Präambel des RStV sein. Das aktuelle Stichwort: Die Umsetzung der Novelle der AVMD-Richt­linie als möglicher Bestandteil eines Staats­ver­trages zur positiven Medien­ordnung
(dort auch direkt zum Download der Reihe, 58 Seiten, PDF)

(alles frei zugänglich)