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Pressemitteilung

Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zur „VFF-Klausel“: „Eine gute Nachricht für Produzenten“

Berlin, 14. März 2013 – Die 11. Zivil­kammer des Oberlan­des­ge­richts Dresden hat das Urteil des Landge­richts Leipzig vom Sommer 2012 zur sogenannten „VFF-Klausel“ bestätigt. Danach stehen Verwer­tungs­erlöse aus Auftrags­pro­duk­tionen ausschließlich den Inhabern der Leistungs­schutz­rechte – also den Produ­zenten – zu, nicht aber den auftrag­ge­benden Sendern, da die organi­sa­to­rische Gesamt­leitung und die Übernahme des Risikos der Nicht­ab­nahme durch die Produ­zenten getragen werden. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Dazu erklärt Alexander Thies, Vorsit­zender des Gesamt­vor­stands der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen: „Das ist eine gute Nachricht für Produ­zenten, denn diese Entscheidung stellt klar: Der Produzent ist auch bei der Auftrags­pro­duktion der wirkliche Unter­nehmer und Risiko­träger. Gerade dies ist bei kreativen Herstel­lungs­pro­zessen die zentrale Leistung. Nachdem mit erfreu­licher Deutlichkeit ein Oberlan­des­ge­richt die Rolle und Bedeutung der Produ­zenten im Entste­hungs­prozess des Filmes beschrieben hat, muss nun zügig um einen neuen Vertei­lungs­schlüssel bei der Verwer­tungs­ge­sell­schaft VFF verhandelt werden. Die Allianz steht für konstruktive, zielori­en­tierte Gespräche mit den privaten und öffentlich-recht­lichen Sendern zur Verfügung und fordert diese auf, damit zeitnah zu beginnen.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint über 200 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumen­tation.