Berlin, 14. März 2013 – Die 11. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Dresden hat das Urteil des Landgerichts Leipzig vom Sommer 2012 zur sogenannten „VFF-Klausel“ bestätigt. Danach stehen Verwertungserlöse aus Auftragsproduktionen ausschließlich den Inhabern der Leistungsschutzrechte – also den Produzenten – zu, nicht aber den auftraggebenden Sendern, da die organisatorische Gesamtleitung und die Übernahme des Risikos der Nichtabnahme durch die Produzenten getragen werden. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Dazu erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen: „Das ist eine gute Nachricht für Produzenten, denn diese Entscheidung stellt klar: Der Produzent ist auch bei der Auftragsproduktion der wirkliche Unternehmer und Risikoträger. Gerade dies ist bei kreativen Herstellungsprozessen die zentrale Leistung. Nachdem mit erfreulicher Deutlichkeit ein Oberlandesgericht die Rolle und Bedeutung der Produzenten im Entstehungsprozess des Filmes beschrieben hat, muss nun zügig um einen neuen Verteilungsschlüssel bei der Verwertungsgesellschaft VFF verhandelt werden. Die Allianz steht für konstruktive, zielorientierte Gespräche mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung und fordert diese auf, damit zeitnah zu beginnen.“
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 200 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.