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Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen

Mit einem Ergän­zungs­ta­rif­vertrag zur Erlös­be­tei­ligung bei Kinofilmen sollen künftig die Betei­li­gungs­an­sprüche von Filmur­hebern und ausübenden Künstlern aus § 32a I UrhG auf Erlös­be­tei­ligung und den darüber hinaus­ge­henden Anspruch auf weitere angemessene Betei­ligung geregelt werden, meldet Blickpunkt:Film. Das Dokument sei von Vertretern der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen, des BFFS und ver.di unter­zeichnet worden. Vertrag­liche Regelung zur Erlös­be­tei­ligung (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung der Produ­zen­ten­al­lianz