Skip to main content
Pressemitteilung

Erklärung der Produzentenallianz zur angemessenen Verteilung der VoD-Rechte zwischen Produzenten und Sendern

Berlin/München, 11. Dezember 2013 – Der Verband Deutscher Filmver­leiher (VdF) ist unlängst mit der Forderung an die Öffent­lichkeit getreten, Kino-Kopro­duk­tionen mit öffentlich-recht­lichen Sendern sollten nicht mehr von der FFA und/oder dem DFFF gefördert werden. Ziel dieses Vorstoßes sei es, durch den Übergang auf ein Lizenz­modell die Sender auf den Erwerb von Free-TV-Rechten zu beschränken und hierdurch sicher­zu­stellen, dass die Sender nicht auch zusätzlich Online-Verwer­tungs­rechte erwerben.

Wir stimmen dem VDF zu, dass die Beanspru­chung von Mediathek-Rechten einer­seits und kommer­zi­ellen VoD-Rechten anderer­seits durch die Sender die Auswer­tungs­mög­lich­keiten von VoD-Rechten durch den Produ­zenten oder den Verleiher schwer­wiegend beein­trächtigt. Es ist abzusehen, dass das Geschäft mit der Verwertung von Filmen auf DVDs und anderen Offline-Medien in naher Zukunft deutlich zurück­gehen wird und allen­falls durch einen starken VoD-Markt ausge­glichen werden kann. Eine kommer­zielle Verwertung von VoD-Rechten wird aber erheblich erschwert, wenn nach Free-TV-Verfüg­barkeit über die Media­theken der Sender auch unent­geltlich Zugriff auf die gleichen Programme genommen werden kann. Das Gleiche gilt, wenn eine kommer­zielle Verwertung von entgelt­lichen VoD-Angeboten durch Video-Programm­an­bieter sich einer paral­lelen Verwertung der gleichen Rechte durch die Sender gegenüber sieht.

Deshalb aber Kopro­duk­tionen mit den Sendern praktisch ausschließen zu wollen, löst das Problem nicht, sondern schüttet das Kind mit dem Bade aus. Dann werden sich die entspre­chenden Produk­tionen nicht mehr finan­zieren lassen und schlicht nicht mehr statt­finden. Eine solche „Lösung“ des Problems hatte aber vermutlich auch der VdF nicht im Blick. Sie ist deshalb als ungeeignet abzulehnen. Der Vorschlag verkennt in eklatanter Weise die Bedeutung¸ die den Betei­li­gungen der Sender als Kopro­du­zenten als wichtigem Finan­zie­rungs­bau­stein auch von geför­derten Kopro­duk­tionen zukommt.

Eines solchen – verfehlten – Vorschlages bedarf es aber auch nicht. Die Produ­zen­ten­ver­bände haben zu Beginn des Jahres 2009 mit ARD und ZDF für FFG-geför­derte Gemein­schafts­pro­duk­tionen eine Rahmen­ver­ein­barung getroffen, die für kopro­du­zierte Filme in gewissen Grenzen eine Mediathek-Nutzung gestattete und in Abhän­gigkeit von der Höhe der Betei­ligung auch eine Einräumung von nicht-exklu­siven und in beson­deren Einzel­fällen auch exklu­siven kommer­zi­ellen VoD-Rechten zulässt. Diese Verein­barung läuft zum Jahresende 2013 aus. Sie ist nunmehr neu zu verhandeln. Dabei wird den Regelungen des Rundfunk­staats­ver­trages, der beim Abschluss der jetzt auslau­fenden VoD-Regelung noch nicht in Kraft getreten war und deshalb nicht berück­sichtigt werden konnte, Rechnung zu tragen zu sein. Diese legen es nahe, die Begren­zungen, die der Rundfunk­staats­vertrag für per Lizenz von ARD und ZDF erworbene Kinofilme und TV-Serien vorsieht – diese dürfen nicht über die Mediathek zur Verfügung gestellt werden – auch auf kopro­du­zierte Kinofilme anzuwenden.

In diesem Sinne laden wir die Sender ein, mit der Produ­zen­ten­al­lianz Verhand­lungen über eine Anschluss­ver­ein­barung aufzu­nehmen, die eine angemessene und markt­ver­träg­liche Verteilung der VoD-Verwer­tungs­rechte vorsieht. In der Folge muss dann aber auch sicher gestellt werden, dass sich auch alle Sender an die getrof­fenen Verein­ba­rungen halten. Das war in der vergan­genen Vertrags-Periode nicht immer der Fall.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint ca. 220 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumen­tation.