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Pressemitteilung

Erweiterte Rechteteilung zwischen ARD und Produzenten

Berlin, den 25. Juli 2018 – Mit Blick auf die von den Ländern vorge­se­henen Änderungen bei den Verweil­dauern von Inhalten in den Media­theken hat sich die ARD zu einer erwei­terten Rechte­teilung bei teilfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen verpflichtet. Dazu werden die bereits bisher in den „ARD-Eckpunkten für ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte bei Produk­tionen für die Genres Fiktion, Unter­haltung und Dokumen­tation“ (ARD-Eckpunkte 2.0) festge­legten Regelungen weiter­ent­wi­ckelt.

„Bei teilfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen können sich Produ­zenten von Beginn an mit einem eigenen Finan­zie­rungs­anteil werthaltige Rechte sichern“, erläutert ARD-Filmin­ten­dantin Karola Wille. Die MDR-Inten­dantin: „Mit der Weiter­ent­wicklung des Schich­ten­mo­dells in den ARD-Eckpunkten 2.0 wird ein fairer Inter­es­sen­aus­gleich zwischen den kommu­ni­ka­tiven Bedürf­nissen der Nutze­rinnen und Nutzer und den Verwer­tungs­mög­lich­keiten der für uns kreativ tätigen Produ­zenten gesichert.“ Damit trägt die ARD bereits der Proto­kol­lerklärung der Länder im Entwurf des 22. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags Rechnung. Hier wird die Erwar­tungs­haltung formu­liert, dass der Film- und Medien­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft unter Berück­sich­tigung einer Rechte­ver­teilung eine auskömm­liche Finan­zierung der Produk­tionen zu sichern ist.

Alexander Thies, Vorsit­zender der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen (Produ­zen­ten­al­lianz) betont: “Produ­zen­ten­al­lianz und ARD ist es einmal mehr in konstruk­tivem Zusam­men­wirken gelungen, Rahmen­be­din­gungen für die Verweil­dauern bei teilfi­nan­zierten Produk­tionen in den Media­theken zu entwi­ckeln. Diese bieten beiden Seiten, Sendern wie Produ­zenten, Verläss­lichkeit. Finan­zie­rungs­bei­träge der Produ­zenten erfahren eine trans­pa­rente Bewertung und flexible Kompen­sation.“

Christoph Palmer, Geschäfts­führer der Produ­zen­ten­al­lianz erklärt: „Die seitens unseres Verbandes angeregte Proto­kol­lerklärung aller Länder zu § 11d., Absatz 2 des Rundfunk­staats­ver­trages, die die Notwen­digkeit fairer Vertrags­be­din­gungen und Rechte­teilung zwischen öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten und der Film- und Medien­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft einfordert, ist nun hinsichtlich teilfi­nan­zierter Auftrags­pro­duk­tionen mit der ARD umgesetzt. Das Modell muss freilich in der Praxis auch mit Leben erfüllt werden. Unsere Erwartung ist es, dass teilfi­nan­zierte Auftrags­pro­duk­tionen mit dynami­schem Rechte­modell eine weit größere Rolle erfahren als in der Vergan­genheit.“

Für den Vorsit­zenden der Kino-Sektion, Uli Aselmann ist es wichtig, „dass es auch bei den noch laufenden Verhand­lungen zur zukünf­tigen Ausge­staltung der Kino-Co-Produk­tionen zu substan­ti­ellen Ergeb­nissen kommt. Aselmann weiter: „Wichtig sind für die Produk­ti­ons­wirt­schaft insgesamt der Verbleib werthal­tiger Rechte, besonders auch als Rückde­ckung eigener Inves­ti­tionen.“

Das von der ARD entwi­ckelte Schich­ten­modell dient der Aufteilung der Rechte bei teilfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen. Die an der Herstellung mitwir­kenden Partner betei­ligen sich an der Finan­zierung und erwerben damit unter­schied­liche Rechte an der Produktion. Das Modell ermög­licht somit einen Handlungs­rahmen, wenn das seitens des Senders zur Verfügung stehende Budget nicht vollständig die Kosten der beidseitig abgestimmten Kalku­lation abdeckt bzw. der Produzent von Beginn an einen eigenen Finan­zier­ung­anteil einbringt, um sich bestimmte Rechte zur eigenen weiteren Verwertung zu sichern. Das Schich­ten­modell beziffert in Korri­doren die Werthal­tigkeit von Rechten und entspricht durch seine Flexi­bi­lität sowohl den Anfor­de­rungen unter­schied­licher Genres als auch der Dynamik des Marktes.

Karola Wille: „Unsere Selbst­ver­pflichtung für teilfi­nan­zierte Auftrags­pro­duk­tionen trägt auch zu einer vielfäl­tigen und mittel­stän­disch geprägten Produ­zen­ten­land­schaft in Deutschland bei. Deshalb finden mögliche längere Verweil­dauern auch in den derzeit laufenden Verhand­lungen zu Kino-Co-Produk­tionen Berück­sich­tigung.“

Laut ARD-Produ­zen­ten­be­richt 2017 haben die Landes­rund­funk­an­stalten der ARD und die ARD Degeto im Jahr 2016 rund 718 Mio. Euro in die Produ­zen­ten­land­schaft mit rund 1.000 Vertrags­partnern inves­tiert. Damit ist die ARD ein wichtiger Motor für die Kreativ­wirt­schaft in Deutschland.

„Anlässlich unserer jährlichen Herbst­um­frage konnten wir im Dezember 2017 feststellen“, so Alexander Thies erläu­ternd, „dass die teilneh­menden Unter­nehmen die Lage der Gesamt­branche für die Jahre 2017 und in der Prognose für 2018 insgesamt besser einschätzten als in den Vorjahren 2015/16. Ein wichtiger Grund für diese positive Entwicklung waren die Eckpunkte 2.0 mit der ARD und der in den Eckpunkten veran­kerte größere Kalku­la­ti­ons­rea­lismus. Dieser sorgte für deutliche Steige­rungen bei den budge­tier­baren Herstel­lungs­kosten. Wir hoffen, dass sich diese Entwicklung in der nächsten Umfrage im Herbst 2018 fortsetzt.“

Die Konkre­ti­sierung des Schich­ten­mo­dells in den ARD-Eckpunkten 2.0 gilt als Selbst­ver­pflichtung der ARD bereits ab dem 1.9.2018 im Umgang mit allen Auftrags­pro­du­zen­tinnen und Produ­zenten unabhängig von der Verbands­zu­ge­hö­rigkeit. Eine mögliche Anpassung der ARD-Eckpunkte 2.0 bei vollfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen ist Teil der turnus­mä­ßigen Evalu­ierung der Selbst­ver­pflichtung, die 2019 beginnen soll. Zeitnah wird die Produ­zen­ten­al­lianz in Schulungen in Berlin und München ihre Produk­ti­ons­un­ter­nehmen mit dem neuen Modell vertraut machen.


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