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EU-Parlament verabschiedet Aus für Geoblocking bei Rundfunkproduktionen im Netz

Die Abgeord­neten stimmten für einen Richt­li­ni­en­entwurf, der den grenz­über­schrei­tenden Zugang zu den Inhalten der Sender im Netz verein­fachen soll. Stefan Krempl schreibt zu der Entscheidung des EU-Parlament bei heise.de: „Das EU-Parlament hat am Donnerstag den Entwurf einer Richt­linie über Fernseh- und Hörfunk­pro­gramme verab­schiedet. TV-Sender dürfen demnach künftig „vollständig finan­zierte“ Eigen­pro­duk­tionen, Nachrich­ten­sen­dungen wie die „Tages­schau“ oder Beiträge zum aktuellen Zeitge­schehen in allen Mitglieds­staaten ohne technische Blockaden anbieten.“ EU-Parlament: Aus für Geoblo­cking bei Rundfunk­pro­duk­tionen im Netz (frei zugänglich)

Hinweis in eigener Sache: Presse­mit­teilung vom 28.3.2019 der Produ­zen­ten­al­lianz zum EU-Parla­ments­be­schluss

Produ­zen­ten­al­lianz begrüßt das klare Bekenntnis des Europäi­schen Parla­ments zum Terri­to­ri­a­li­täts­prinzip:
Wichtige Regelungen für rundfunknahe Online-Dienste und Ansprüche aus der Kabel­wei­ter­sendung

„Mit der heute verab­schie­deten Richt­linie bekennt sich das Europäische Parlament zu dem für die Filmwirt­schaft essen­tiell wichtigen Terri­to­ri­a­li­täts­prinzip. Die Richt­linie erleichtert die Rechte­klärung für Nachrichten und tages­ak­tuelle Bericht­erstattung sowie die eigenen Produk­tionen der Sender durch die Einführung des Ursprungs­land­prinzips auch für rundfunknahe Online-Dienste, lässt hingegen für Auftrags- und Lizenz­pro­duk­tionen die Möglichkeit zur Vergabe terri­torial abgegrenzter Lizenzen unange­tastet, wofür sich die Produ­zen­ten­al­lianz seit Bekanntgabe der Pläne der EU-Kommission für einen Digital Single Market im September 2016 vehement einge­setzt hat, da dies eine wesent­liche Voraus­setzung für die Refinan­zier­barkeit vieler Produk­tionen durch Erlöse aus dem europäi­schen Ausland darstellt.“ (Auszug)