Die Abgeordneten stimmten für einen Richtlinienentwurf, der den grenzüberschreitenden Zugang zu den Inhalten der Sender im Netz vereinfachen soll. Stefan Krempl schreibt zu der Entscheidung des EU-Parlament bei heise.de: „Das EU-Parlament hat am Donnerstag den Entwurf einer Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme verabschiedet. TV-Sender dürfen demnach künftig „vollständig finanzierte“ Eigenproduktionen, Nachrichtensendungen wie die „Tagesschau“ oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen in allen Mitgliedsstaaten ohne technische Blockaden anbieten.“ EU-Parlament: Aus für Geoblocking bei Rundfunkproduktionen im Netz (frei zugänglich)
Hinweis in eigener Sache: Pressemitteilung vom 28.3.2019 der Produzentenallianz zum EU-Parlamentsbeschluss
Produzentenallianz begrüßt das klare Bekenntnis des Europäischen Parlaments zum Territorialitätsprinzip:
Wichtige Regelungen für rundfunknahe Online-Dienste und Ansprüche aus der Kabelweitersendung
„Mit der heute verabschiedeten Richtlinie bekennt sich das Europäische Parlament zu dem für die Filmwirtschaft essentiell wichtigen Territorialitätsprinzip. Die Richtlinie erleichtert die Rechteklärung für Nachrichten und tagesaktuelle Berichterstattung sowie die eigenen Produktionen der Sender durch die Einführung des Ursprungslandprinzips auch für rundfunknahe Online-Dienste, lässt hingegen für Auftrags- und Lizenzproduktionen die Möglichkeit zur Vergabe territorial abgegrenzter Lizenzen unangetastet, wofür sich die Produzentenallianz seit Bekanntgabe der Pläne der EU-Kommission für einen Digital Single Market im September 2016 vehement eingesetzt hat, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Refinanzierbarkeit vieler Produktionen durch Erlöse aus dem europäischen Ausland darstellt.“ (Auszug)