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EuGH: 7% MWSt für Kino-Snacks

Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass die Abgabe von Speisen an Imbiss­ständen oder in Kinos zum sofor­tigen Verzehr als „Lieferung von Gegen­ständen“ und nicht als „Dienst­leistung" eunzu­stufen ist und damit dem ermäßigten Mehrwert­steu­ersatz von sieben Prozent unter­liegt, meldet Blickpunkt:Film. Ergänzend habe der EuGH festge­stellt, dass der Begriff „Nahrungs­mittel“ auch Speisen oder Mahlzeiten umfasst, „die durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise zum sofor­tigen Verzehr zubereitet worden sind, da sie der Ernährung der Verbraucher dienen“: EuGH bestätigt ermäßigten Steuersatz auf Speisen­verkauf im Kino