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Filmtitel „Fack ju Göhte“ – vor dem EuGH

Das EU-Amt für Geistiges Eigentum hält den Filmtitel „Fack ju Göhte“ für eine „anstößige Belei­digung, die einen hoch angese­henen Schrift­steller posthum beleidigt“. Nun beschäftige den EuGH die tiefere Bedeutung des Wortes „fuck“.

Constantin Film versuchte schon vor zwei Jahren den Namenszug „Fack ju Göhte“ zum Schutz beim EU-Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden. Doch das EU-Amt verweigere die Eintragung als Wortmarke. Der Titel sei nicht schüt­zenswert nach Artikel Nr. 7, Absatz 1, Satz f, da: „Von der Eintragung ausge­schlossen sind Marken, die gegen die öffent­liche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen.“ Constantin Film nehme das nicht hin und daher komme es nun vor dem höchsten europäi­schen Gericht zu einem „Sitten-Streit“. Fack ju Göhte – „anstößige Belei­digung, die Goethe posthum verun­glimpft“ (welt.de)