1. Sicherung und Fortentwicklung der Filmförderung des FFG und Verstetigung der Förderung durch den DFFF
- Das FFG ist ein wesentlicher Eckpfeiler für die Sicherung der Filmproduktion in Deutschland. Die Finanzierung der FFA muss wieder auf eine gesicherte und dauerhafte Grundlage gestellt werden. Alle Nutzer von Filmen sind als Beitragszahler heranzuziehen. Gleichzeitig muss eine für alle vergleichbare Beitragslast angestrebt werden. Eine weitere Kürzung der Referenzmittel darf nicht stattfinden.
- Der DFFF hat sich bewährt. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren deutsche Produktionen mit höherer Qualität hergestellt werden, die sich unmittelbar in einem höheren Zuschauerzuspruch niedergeschlagen hat. Zudem ist es gelungen, große und auch international wirtschaftlich sowie künstlerisch erfolgreiche Filmproduktionen nach Deutschland zu holen. Die Ausführungsbestimmungen zum DFFF sind an die Veränderungen der europäischen Produktions- und Förderungslandschaft anzupassen.
2. Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und Neuregelung der Künstlerbesteuerung
- Massive Senkungen der Beiträge der abgabepflichtigen Filmproduktionsunternehmen gegenüber der Künstlersozialkasse durch Wiedereinführung der sektoralen Regelungen und Erhöhungen des Bundeszuschusses ist geboten, um die KSK auf Dauer zu erhalten.
- Freistellung von internationalen Filmschaffenden bei der Mitwirkung an Produktionen in Deutschland von der Quellensteuer (Auslandssteuer) gem. § 50 a, EStG.
- Befreiung der ausländischen Künstler von der Künstlersozialabgabe.
3. Stärkung der Produzenten im Urheberrecht
- Das Urheberrecht hat in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Es muss deshalb mit dem Ziel weiterentwickelt werden, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten.
- Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Es gilt daher unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksamere Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet zu schaffen. Dabei sollten Maßnahmen gegen Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Angebot urheberrechtlich geschützter Inhalte beruht oder für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wird, im Vordergrund stehen.
- Anerkennung eines eigenständigen Produzentenurheberrechts.
- Gesetzliche Regelung des Rechterückfalls an Produzenten im Falle nicht genutzter Auswertungsrechte nach fünf Jahren.
- Einführung eines urheberrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Formatschutzes mit Augenmaß.
- Sicherstellung der angemessenen Vergütung im Bereich der Leermedien und Geräteabgabe für Urheber und Produzenten durch Beschleunigung des Festlegungsverfahrens der Vergütungshöhe, Prüfung zur Rückkehr einer festen gesetzlichen Vergütung sowie Einführung einer Hinterlegungspflicht.
4. Stärkung der Kapitalstruktur der mittelständisch geprägten Produktionswirtschaft / Entwicklung effektiver Angebote der Filmfinanzierung unter Einbeziehung der KfW
- Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehwirtschaft (z.B. Medienerlass, Koproduktion, Verlustvortrag); Investitionsanreize.
- Etablierung eines Fernsehbürgschaftsprogramms durch staatliche Bürgschaften nach dem Vorbild der Hermes.
- Bürgschaften für Produktionsverträge zwischen Sendern und Produzenten.
- Für eine qualitätsvolle und innovative Produktionslandschaft ist ein hinreichender Zeitraum für die Stoff- und Formatentwicklung gerade bei jungen Firmen sehr wichtig. Gerade für die Anlaufphase existiert in Deutschland derzeit jedoch keine spezifische Fördermöglichkeit, stark zinsverbilligte Darlehen könnten Abhilfe schaffen.
5. Jugendmedienschutz
- Im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetz sollte auch eine bessere Abstimmung der Zuständigkeiten der online- und offline-Medien erfolgen, um so auch das Kinder- und Jugendprogramme sowohl im Fernsehen, im Internet und auf Trägermedien zu stärken:
- Die Produzentenallianz setzt sich für eine Stärkung der Produktion von Kinder- und Animationsprogrammen in Deutschland ein. Dabei soll auf die Erschließung zusätzlicher Mittel für die Herstellung neuer Kinder-/Animationsprogramme hingewirkt werden. Einer kulturpolitisch fragwürdigen sinkenden Versorgung der jüngsten Bevölkerungsgruppe mit Programmen aus dem eigenen Kulturraum soll ebenso entgegen gewirkt werden wie dem Trend, dass den deutschen Produzenten von Kinder- und Animationsprogrammen durch ein stetig sinkendes Produktionsvolumen im Inland ihre Wirtschaftskraft entzogen wird.