Investitionspflichten nach dem Entwurf eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes
Rechtsgutachten zur verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Investitionspflicht von Mediendiensteanbietern
von Prof. Dr. Roland Broemel (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Der von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorgelegte Entwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes ist nach übereinstimmender Auffassung von drei wissenschaftlichen Gutachten mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar.
Das Rechtsgutachten von Prof. Broemel (Goethe-Universität Frankfurt am Main) setzt sich ausdrücklich auch mit den aktuellen Einwänden des von Amazon Prime Video beauftragten Rechtsgutachtens von Prof. Di Fabio auseinander – und entkräftet sie in allen zentralen Punkten.
Denn: Die Investitionsverpflichtung ist weder ein deutscher Sonderweg noch ein Experiment. Art. 13 Abs. 2 der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, Anbieter zur Förderung europäischer Werke – auch durch Direktinvestitionen in Inhalte – zu verpflichten. Zahlreiche EU-Staaten haben bereits vergleichbare Regelungen eingeführt, darunter große Produktionsmärkte wie Frankreich, Italien und Spanien. Die dortigen gesetzlichen Investitionsquoten reichen zum Teil deutlich über das hinaus, was nun für Deutschland vorgesehen ist: Frankreich verlangt bis zu 25 Prozent des inländischen Umsatzes, Italien 12,5 Prozent – die für Deutschland geplante Quote von 8 Prozent bewegt sich damit im unteren Bereich des europäischen Vergleichs. Der belgische Verfassungsgerichtshof hat erst kürzlich eine gestaffelte Investitionspflicht von bis zu 9,5 Prozent für verfassungsgemäß erklärt.
Damit steht das Gutachten von Prof. Broemel in einer konsistenten gutachterlichen Linie: Bereits im September 2023 hatte Prof. Cornils (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die verfassungsrechtlichen Grundlagen einer bundesgesetzlichen Investitionsverpflichtung für Videoabrufdienste untersucht. Ebenfalls 2023 war Prof. Kaufhold (LMU München) im Auftrag der Produktionsallianz und des Produzentenverbands e.V. zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Investitionsverpflichtung mit Mindestrechterückbehalt unions- und verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf ist sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Unionsrecht vereinbar. Über die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) angestrebte Einführung zum 1.1.2026 muss jetzt zügig politisch entschieden werden.
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