Inves­ti­ti­ons­pflichten nach dem Entwurf eines Medien­dienste-Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tungs-Gesetzes

Rechts­gut­achten zur verfas­sungs- und unions­recht­lichen Zuläs­sigkeit der geplanten Inves­ti­ti­ons­pflicht von Medien­diens­te­an­bietern

von Prof. Dr. Roland Broemel (Goethe-Univer­sität Frankfurt am Main)

Der von Kultur­staats­mi­nister Wolfram Weimer vorge­legte Entwurf des Medien­dienste-Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tungs-Gesetzes ist nach überein­stim­mender Auffassung von drei wissen­schaft­lichen Gutachten mit dem Grund­gesetz und dem EU-Recht vereinbar.

Das Rechts­gut­achten von Prof. Broemel (Goethe-Univer­sität Frankfurt am Main) setzt sich ausdrücklich auch mit den aktuellen Einwänden des von Amazon Prime Video beauf­tragten Rechts­gut­achtens von Prof. Di Fabio ausein­ander – und entkräftet sie in allen zentralen Punkten.

Denn: Die Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung ist weder ein deutscher Sonderweg noch ein Experiment. Art. 13 Abs. 2 der Audio­vi­su­ellen Medien­dienste-Richt­linie eröffnet den Mitglied­staaten ausdrücklich die Möglichkeit, Anbieter zur Förderung europäi­scher Werke – auch durch Direkt­in­ves­ti­tionen in Inhalte – zu verpflichten. Zahlreiche EU-Staaten haben bereits vergleichbare Regelungen einge­führt, darunter große Produk­ti­ons­märkte wie Frank­reich, Italien und Spanien. Die dortigen gesetz­lichen Inves­ti­ti­ons­quoten reichen zum Teil deutlich über das hinaus, was nun für Deutschland vorge­sehen ist: Frank­reich verlangt bis zu 25 Prozent des inlän­di­schen Umsatzes, Italien 12,5 Prozent – die für Deutschland geplante Quote von 8 Prozent bewegt sich damit im unteren Bereich des europäi­schen Vergleichs. Der belgische Verfas­sungs­ge­richtshof hat erst kürzlich eine gestaf­felte Inves­ti­ti­ons­pflicht von bis zu 9,5 Prozent für verfas­sungs­gemäß erklärt.

Damit steht das Gutachten von Prof. Broemel in einer konsis­tenten gutach­ter­lichen Linie: Bereits im September 2023 hatte Prof. Cornils (Johannes Gutenberg-Univer­sität Mainz) im Auftrag der Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien die verfas­sungs­recht­lichen Grund­lagen einer bundes­ge­setz­lichen Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung für Video­ab­ruf­dienste unter­sucht.  Ebenfalls 2023 war Prof. Kaufhold (LMU München) im Auftrag der Produktions­allianz und des Produ­zen­ten­ver­bands e.V. zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung mit Mindest­rech­te­rück­behalt unions- und verfas­sungs­rechtlich grund­sätzlich zulässig ist.

Der von der Bundes­re­gierung vorge­legte Entwurf ist sowohl mit dem Grund­gesetz als auch mit dem Unions­recht vereinbar. Über die vom Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien (BKM) angestrebte Einführung zum 1.1.2026 muss jetzt zügig politisch entschieden werden.

Gutachten zum Download

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Presse­kontakt
Juliane Werlitz
Presse­spre­cherin und Leitung Kommu­ni­kation
Tel. 030 20 67 088 24
Mail: juliane.werlitz@produktionsallianz.de