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Heinze-Prozess: Strafverfahren in fünf von 14 Fällen eingestellt

Eine erste kleine Entscheidung sei gefallen, berichtet die Süddeutsche Zeitung: Nach zähen Verhand­lungen sei das Straf­ver­fahren gegen die frühere NDR-Fernseh­film­chefin Doris Heinze in fünf von 14 Fällen einge­stellt worden. Dabei sei es jedoch vor allem um die Vorwürfe der Untreue und des doppelten Verkaufs von Drehbü­chern gegangen. Die straf­recht­liche Bewertung der Haupt­vor­würfe stehe noch aus: Gericht vertagt Urteil gegen Heinze (frei zugänglich)

Der Vorwurf der Bestech­lichkeit, Bestechung und Vorteils­nahme habe aller­dings weiter Bestand, berichtet Spiegel online. Bei einer Verur­teilung drohe Heinze eine mehrjährige Haftstrafe. Neben ihr seien ihr Ehemann Claus Strobel und eine Produ­zentin mitan­ge­klagt. Der Prozess solle in der ersten Oktober­woche fortge­setzt werden. Wann genau das Urteil gesprochen wird, stehe noch nicht fest: Straf­ver­fahren in fünf von 14 Fällen einge­stellt (frei zugänglich)