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Heinze-Prozess: Verurteilung rechtskräftig

Die Verur­teilung der früheren NDR-Fernseh­spiel­chefin Doris Heinze wegen der Drehbuch-Affäre sei rechts­kräftig, meldet das Hamburger Abend­blatt. Der 5. Straf­senat des Bundes­ge­richtshofs (BGH) in Leipzig habe die Revisionen Heinzes und ihrer beiden Mitan­ge­klagten als unbegründet verworfen, habe der BGH am Dienstag mitge­teilt. Zudem habe die Staats­an­walt­schaft ihre Revisionen zurück­ge­nommen: Urteil rechts­kräftig: Doris Heinze bekommt Bewäh­rungs­strafe (frei zugänglich)