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Hermann Eicher, SWR: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein qualitativ hochwertiges journalistisches Angebot bereitstellen können

Hermann Eicher, Justiziar des SWR schreibt in einem Artikel in der FAZ (FAZ 27.9.17, Nr. 225, S. 13, Medien), dass das im Teleme­di­en­auftrag 2008 festge­setzte Ziel heute fortgelte: "Der öffentlich-recht­liche Rundfunk soll allen Bevöl­ke­rungs­gruppen die Teilhabe an der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ermög­lichen, Orien­tie­rungs­hilfe bieten sowie die technische und inhalt­liche Medien­kom­petenz aller Genera­tionen und Minder­heiten fördern."
Hinsichtlich des Verbots, dass Sender "angekaufte Filme und Serien – obwohl ebenfalls von den vorhan­denen Rechten gedeckt -" in die Media­theken von ARD und ZDF einzu­stellen verweist er darauf, dass derartige Beschrän­kungen "außerhalb des deutsch­spra­chigen Raums in Europa" völlig unbekannt seien und auch vom Nutzer nicht nachvoll­zogen werden könnten.

Zeitge­mäßer Auftrag im Netz für ARD und ZDF (E-Paper, nicht frei zugänglich)