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Hermann Eicher, SWR: Der öffentlich-recht­liche Rundfunk muss ein quali­tativ hochwer­tiges journa­lis­ti­sches Angebot bereit­stellen können

Hermann Eicher, Justiziar des SWR schreibt in einem Artikel in der FAZ (FAZ 27.9.17, Nr. 225, S. 13, Medien), dass das im Teleme­di­en­auftrag 2008 festge­setzte Ziel heute fortgelte: "Der öffentlich-recht­liche Rundfunk soll allen Bevöl­ke­rungs­gruppen die Teilhabe an der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ermög­lichen, Orien­tie­rungs­hilfe bieten sowie die technische und inhalt­liche Medien­kom­petenz aller Genera­tionen und Minder­heiten fördern."
Hinsichtlich des Verbots, dass Sender "angekaufte Filme und Serien – obwohl ebenfalls von den vorhan­denen Rechten gedeckt -" in die Media­theken von ARD und ZDF einzu­stellen verweist er darauf, dass derartige Beschrän­kungen "außerhalb des deutsch­spra­chigen Raums in Europa" völlig unbekannt seien und auch vom Nutzer nicht nachvoll­zogen werden könnten.

Zeitge­mäßer Auftrag im Netz für ARD und ZDF (E-Paper, nicht frei zugänglich)