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Internet: US-Urteil gegen CP-Gleichbehandlung

Ein US-Bundes­ge­richt habe am vergan­genen Dienstag dem Kabel­netz­be­treiber Comcast gestattet, Web-Sites unter­schiedlich zu behandeln, berichtet Thomas Stölzel in der Wirtschafts­woche. So dürfe das Unter­nehmen die Zugänge zu bestimmten Internet-Seiten künstlich verlang­samen. Das Urteil wirke über die USA hinaus und heize auch in Deutschland die Diskussion über die Grenzen der Freiheit im Internet an. Schon drängten Internet-Provider darauf, dass sie Geld von jenen Inhal­te­an­bietern verlangen dürfen, die Web-Sites mit großen Daten­mengen ins Internet stellen: Maut fürs Internet (frei zugänglich)