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Kartellamt verbietet Privatsendern Onlinevideoplattform

„Jetzt ist es amtlich“, schreibt Lutz Knappmann in den Financial Times Deutschland: Das Bundes­kar­tellamt verbiete der Medien­gruppe RTL Deutschland und dem TV-Konzern Pro Sieben Sat 1 endgültig, eine Online­plattform für TV-Sendungen aufzu­bauen. RTL und Pro Sieben Sat 1 hätten den übermäch­tigen Konzernen Google und Apple mit der Plattform die Stirn bieten wollen, das Verbot sei „ein derber Rückschlag im Kampf um Werbe­erlöse im Netz“: Kartellamt verbietet TV-Sendern Onlinevi­deothek (frei zugänglich)