Allgemeines

Kennzeich­nungs­pflicht: Werbung auf Instagram – keine verläss­liche recht­liche Grundlage

Wie aber stehe es um die Kennzeich­nungs­pflicht für Werbung?  Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medien­recht und Kommu­ni­ka­ti­ons­recht der Univer­sität Köln dazu in der FAZ: „Redak­tio­nelle Inhalte müssten klar von Werbe­inhalten getrennt werden.“ Was für Print und Fernsehen geregelt sei, müsse auch für das Internet geregelt werden. Es fehle für Werbung auf Instagram eine verläss­liche recht­liche Grundlage.  Im Gewand der Authen­ti­zität

(frei zugänglich)