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Kino-Digitalisierung: BKM erzielt Einigung mit VdF

„Im Zuge des Schei­terns des Zwei-Säulen-Modells“ habe sich der BKM beeilt, „eine Einigung mit dem Verband der Filmver­leiher über eine Unter­stützung der Kinodi­gi­ta­li­sierung zu vermelden“, heißt es bei Blickpunkt:Film. Konkrete Summen, Vorge­hens­weisen und Zeitpunkte lasse man dabei „aller­dings erneut außen vor“, auch werde nicht auf das ursprünglich geplante Modell oder die Rolle der Länder einge­gangen: Trotz Schei­terns des Digi-Modells: BKM meldet Einigung mit VdF

Die Presse­mit­teilung des Presse- und Infor­ma­ti­ons­amtes der Bundes­re­gierung im Wortlaut:

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erzielt Einigung mit dem Verband der Filmverleiher zur Digitalisierung der Kinos

In einem Gespräch von Staats­mi­nister Bernd Neumann mit dem Geschäfts­führer und dem geschäfts­füh­renden Vorstand des Verbands der Filmver­leiher (VdF), erreichten die Betei­ligten folgendes Ergebnis:

1. Die flächen­de­ckende Digita­li­sierung der Kinos in Deutschland ist für alle Gesprächs­be­tei­ligten ein wichtiges kultur­po­li­ti­sches Ziel, das nur im Zusam­men­wirken erreicht werden kann.

2. Die Bemühungen aller Betei­ligten, des Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien (BKM), der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) und der Verleih­wirt­schaft sind von dem Willen getragen, dieses Ziel in angemes­sener Zeit zu erreichen.

3. Durch den Beschluss des Verwal­tungsrats der FFA vom 1. Juli dieses Jahres können die für den Förder­zweck der Digita­li­sierung der Kinos zur Verfügung stehenden Mittel verausgabt werden.

4. Auch BKM wird nach der Entsperrung der für den Förder­zweck vorge­se­henen Mittel durch den Haushalts­aus­schuss mit der Förderung beginnen.

5. Die Verleiher bekräf­tigen, dass sie in diesem Umstel­lungs­prozess auf digitale Technik auch den Kreis der sogenannten Krite­ri­en­kinos unter­stützen werden, sei es in den entspre­chenden Verträgen von Dritt­an­bietern (sog. „Third Parties“) mit den Kinos, sei es, dass direkte Verträge der Kinos mit den Ausrüstern durch einen finan­zi­ellen Beitrag bezuschusst werden. Die Unter­stüt­zungs­leistung der Verleiher richtet sich nach den konkreten Vertrags­ge­stal­tungen und wird im Zuge des Umstel­lungs­pro­zesses im Einzelnen mit den Betei­ligten einver­nehmlich festgelegt.

Zu der Einigung mit den Filmver­leihern erklärte Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann: „Ich bin den Verleihern dankbar, dass sie sich so konstruktiv an dem Konzept einer flächen­de­ckenden Digita­li­sierung finan­ziell betei­ligen. Aller­dings sind sie auch neben den Kinos Haupt­nutz­nießer dieser Entwicklung. Die Verein­barung mit den Verleihern stellt einen wichtigen Schritt für die Reali­sierung des Konzeptes zur Kinodi­gi­ta­li­sierung dar.“