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kino.to: Auch User müssen mit Strafverfolgung rechnen

User illegaler Film-Platt­formen wie kino.to müssten künftig mit Straf­ver­folgung rechnen, meldet digital­fern­sehen online am 27. Dezember. Das Amtsge­richt Leipzig habe in seinem Urteil gegen einen Betreiber des krimi­nellen Netzwerkes kino.to festge­stellt, dass auch das so genannte Streaming „dem Grunde nach“ einen Verstoß gegen das Urheber­recht darstelle: Streaming von Raubkopien verletzt Urheber­recht (frei zugänglich)