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Koalitionsvertrag: Befristete Arbeitsverhältnisse – Verschärfung nicht nur für den öffentlichen Dienst

Erste Wirtschafts- und Arbeit­ge­ber­ver­treter hätten ihre Enttäu­schung über den Koali­ti­ons­vertrag kundgetan, aber da seien die Pläne von Union und SPD zur Eindämmung befris­teter Arbeits­ver­hält­nisse noch nicht ganz klar gewesen, berichtet die Frank­furter Allge­meine. Es kursierte zunächst ein "vermeintlich" aktueller Vertrags­entwurf, der den Eindruck erweckte, die Pläne würden vor allem den öffent­lichen Dienst treffen – der das umstrittene Instrument der befris­teten Verträge ohnehin bereits "besonders exzessiv" nutzen würde. Später habe sich aber heraus­ge­stellt, dass in besagtem Entwurf wichtige Passagen fehlten – sie betreffen eine massive Verschärfung zu Lasten der Unter­nehmen.
Nur noch ein kleiner Anteil der Beschäf­tigten darf ohne Sachgrund befristet angestellt sein.
Die Obergrenze kommt – für befristete Arbeits­ver­träge (frei zugänglich)