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Länder wollen Kartell-Ausnahme für Öffentlich-Rechtliche

Die Bundes­länder plädierten dafür, den öffentlich-recht­lichen Rundfunk vom Kartell­verbot auszu­nehmen, schreibt Volker Nünning in der Medien­kor­re­spondenz. Den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutsch­land­radio sollten so kosten­sen­kende Koope­ra­tionen unter­ein­ander etwa im Verwal­tungs- oder Technik­be­reich ermög­licht werden. Die Sender sollten beim Ausbau ihrer Zusam­men­arbeit, den sie im Jahr 2017 in Angriff nehmen wollen und der von den Bundes­ländern gefordert werde, nicht Gefahr laufen, kartell­rechts­widrig zu handeln. Verboten seien laut dem Gesetz gegen Wettbe­werbs­be­schrän­kungen (GWB)„Vereinbarungen zwischen Unter­nehmen, Beschlüsse von Unter­neh­mens­ver­ei­ni­gungen und aufein­ander abgestimmte Verhal­tens­weisen, die eine Verhin­derung, Einschränkung oder Verfäl­schung des Wettbe­werbs bezwecken oder bewirken“: Länder wollen öffentlich-recht­lichen Rundfunk vom Kartell­verbot ausnehmen (frei zugänglich)