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Landgericht Leipzig verbietet „VFF-Klausel“

Das Landge­richt Leipzig habe die weitere Anwendung der sogenannten „VFF-Klausel“ in Produk­ti­ons­ver­trägen untersagt, meldet Meedia.de. Durch diese „rechts­widrige Knebel­klausel“ sollen die öffentlich-recht­lichen Sende­an­stalten über Jahrzehnte Verwer­tungs­erlöse kassiert haben, die ihnen gar nicht zugestanden hätten. Gegen den Richter­spruch können ARD und ZDF noch Berufung einlegen: Gericht kippt Knebel­klausel bei TV-Auftrags­pro­duk­tionen (frei zugänglich)