Novellierung des Telemedienauftrags sollte nicht ohne Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen
Berlin, 10. August 2017 – Anlässlich der anstehenden Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten appellieren die unterzeichnenden Filmverbände unisono, die Mediatheken von ARD und ZDF nicht zu Lasten der Filmbranche auszuweiten. Am 8. August 2017 hatte die federführende Staatskanzlei Sachsen-Anhalt verschiedene Verbände, darunter AG Dokumentarfilm, Regieverband, Verband der Drehbuchautoren, Produzentenallianz und Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, zu einem Fachgespräch eingeladen. Dort wurde deutlich, dass der bisherige Vorschlag der Rundfunkreferenten der Länder für die Filmbranche keinen akzeptablen Interessensausgleich vorsieht. „Es werden bisher ausschließlich und einseitig die Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender bedient“, so Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). „Die Argumente der Filmbranche müssen endlich berücksichtigt werden. Die Mediathekenregelung sollte darüber hinaus im Einklang mit der groß angelegten Auftrags- und Strukturreform der Sender stehen, damit klar ist, welches Programm mit welchen finanziellen Mitteln überhaupt realisierbar ist.“
Hintergrund des Appells der Filmbranche ist ein Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder, den Telemedienauftrag – darunter unter anderem die gesetzlich vorgegebenen Verweildauern von audiovisuellen Inhalten in Mediatheken – beträchtlich auszuweiten. Demnach sollen Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender künftig zeitlich weitgehend unbegrenzt und auch auf Plattformen von Drittanbietern, wie YouTube oder Facebook, zur Verfügung gestellt werden können. Die Filmwirtschaft befürchtet, dass diese Änderungen den Substitutionswettbewerb zwischen kostenlosen Mediatheken und kommerziellen VoD-Portalen weiter anheizen. Damit würden zukunftsfähige Online-Märkte wegbrechen und die Finanzierung und Auswertung von Filmen ernsthaft beschädigt. „Insbesondere europäische Lizenzware, darunter auch der deutsche Kinofilm, würde von den wesentlichen digitalen Vertriebswegen ausgeschlossen“, so Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher.
Die Filmschaffenden beklagen darüber hinaus, dass für die vorgesehenen längeren Einstellungsdauern in den Mediatheken keine angemessene zusätzliche Vergütung für Urheber und Rechteinhaber erfolgen soll. Stattdessen ist davon auszugehen, dass ein neu definierter und erheblich ausgeweiteter Telemedienauftrag zu Veränderung des Sendeverhaltens der Anstalten führe, lineare Wiederholungen abnehmen und die Vergütungen für Sendungen sinken. „Ohnehin haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten es bis heute nicht geschafft, für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte zu sorgen, wie es eine Protokollerklärung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits 2009 forderte“, so Jürgen Kasten, Geschäftsführer des Bundesverbands Regie. Uwe Petzold, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Drehbuchautoren stimmt zu: „Die entsprechenden rundfunk-, aber auch urheberrechtlichen Vorgaben müssen endlich umgesetzt werden.“
Einig sind sich die Filmverbände auch, dass man Beitragszahler und Zuschauer mehr über die Finanzierungs- und Rechtestruktur von Programminhalten aufklären sollte. „Wir sind immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, dass Filme, die in ARD und ZDF gezeigt werden, von den Sendeanstalten vollständig finanziert würden“, so Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz. „Bei deutschen und europäischen Kinofilmen liegt der finanzielle Anteil, den die Sender zum Gesamtbudget beisteuern, jedoch durchschnittlich nur zwischen 10 und 20 Prozent. Auch TV-Auftragsproduktionen und Dokumentarfilme werden immer häufiger von ARD und ZDF teilfinanziert. Die Lücke muss der Produzent selbst füllen. Demgegenüber ist eine unbegrenzte Einstellung auf kostenlos zugänglichen Mediatheken völlig unangemessen.“ Thomas Frickel, Vorsitzender der AG Dokumentarfilm folgert: „Offensichtlich will man den medienpolitischen Freibrief für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins ufer- und bodenlose erweitern und die Beitragszahler auf Kosten der Produzenten mit großzügigen Geschenken ruhig stellen.“
Die vollständigen Stellungnahmen der Verbände zur Novellierung des Telemedienauftrags finden Sie hier: Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“
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Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. ist mit über 800 Mitgliedern Deutschlands größter Filmverband. Filmschaffende aller Professionen und Sparten wie RegisseurInnen, ProduzentInnen, AutorInnen, EditorInnen, Ton- und Kameraleute sind in der AG DOK organisiert.
Die Arbeitsgemeinschaft Kurzfilm e.V. fungiert seit 2002 als bundesweite Interessenvertretung für den deutschen Kurzfilm. Der Bundesverband Deutscher Kurzfilm will die öffentliche Wahrnehmung von deutschen Kurzfilmen im In- und Ausland verbessern. Er versteht sich als Ansprechpartner für Politik und Filmwirtschaft sowie als Servicestelle für alle Kurzfilmschaffenden, Filmfestivals und Filmtheater.
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint ca. 240 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung.
Der Bundesverband Regie e.V. (BVR) ist der Berufsverband der Film- und Fernsehregisseure. Er wurde 1975 gegründet und hat mehr als 800 Mitglieder. Er ist einer der ältesten und größten Filmurheberverbände. Zu seinen Mitgliedern zählen Volker Schlöndorff (Ehrenpräsident), Stephan Wagner (gf. Vorstand), Peter Carpentier (gf. Vorstand), Jobst Oetzmann (Vorstand) sowie Istvan Szabo, Stefan Ruzowitzky, Peter Lilienthal, Margarethe von Trotta, Bully Herbig, Til Schweiger u.v.a.
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater und Audiovisuelle Medien. Als Dachverband von 19 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen und eine Vielzahl von Einzelpersonen der Filmwirtschaft. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern.
Der Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD) hat circa 500 Mitglieder und organisiert damit mindestens die Hälfte der in Deutschland professionell aktiven Drehbuchautoren. Die von ihm vertretene Berufsgruppe legt den Grundstein für über 100.000 Minuten auf Drehbüchern basierende Fiktion, die jährlich in Deutschland produziert werden.
Der Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) ist die Interessensvertretung der Filmverleihunternehmen in Deutschland. Er repräsentiert Arthaus-Verleiher, große deutschen Independent-Verleihfirmen sowie Tochterunternehmen der amerikanischen Major-Firmen. Die Mitglieder des VdF stehen für einen Marktanteil von über 90 Prozent und bringen jährlich 300 bis 400 deutsche, europäische und US-Filme in die Kinos.