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Mediatheken – Palmer: Weiterverwertungsrechte dürfen nicht wertlos werden

Wenn TV-Filme länger als bisher und ohne regionale Begren­zungen abrufbar sein sollen, klinge das für die Zuschauer verlo­ckend. Die Produ­zenten aber sehen ihr Geschäfts­modell in ernster Gefahr. "..nicht alle Sendungen gehören den Sendern komplett und mit allen zugehö­rigen Rechten." schreibt Kathrin Hollmer in der Süddeut­schen Zeitung und bemerkt, dass Produ­zenten selbst Geld in ihre Filme und Serien inves­tieren – dafür dann im Gegenzug Auslands- und Verwer­tungs­rechte erhalten, um ihre Inves­ti­tionen zu refinan­zieren. Selbst öffentlich-recht­liche Vorzei­ge­pro­duk­tionen wie die Serie Charité würden nicht vollständig von den Sendern finan­ziert, betont Hollmer. Das treffe "nach Schät­zungen des Verbands Produ­zen­ten­al­lianz auf 20 bis 30 Prozent der Produk­tionen im Abend­pro­gramm zu."

Hollmer weiter: "Gerade die Erlöse aus DVD-Rechten, Zweit­ver­wertung im Pay-TV und Verkäufen an Portale wie Netflix sind zu einer Einnah­me­quelle geworden. Aber genau die könnten stark zurück­gehen, wenn Filme und Serien über Wochen und Monate frei in den öffentlich-recht­lichen Media­theken zu sehen sind. Das Publikum, das Rundfunk­abgabe zahlt, freut sich. Für einen Strea­ming­dienst aber stellt sich dann die Frage, ob diese Produk­tionen für den privaten Markt noch inter­essant sind. Die Produ­zenten fürchten deshalb, dass hier eine Erlös­quelle zunich­te­ge­macht wird, die sie sich mühsam erarbeitet haben." (Auszug) Produ­zentin Zigler Film Regina Ziegler ergänzt dazu, dass sie als Produ­zentin überhaupt erst einmal bis zu sechs Prozent der Finan­zierung vorlegen müsse, um überhaupt die VoD-Rechte zu erhalten. Ziegler weiter: "Ohne eine Exklu­si­vität im Bereich der VoD-Streaming-Angebote werden die kommer­zi­ellen Anbieter wie Netflix oder Amazon keine Preise bezahlen, die der Produzent für die Refinan­zierung seiner Rechte benötigt." Nico Hofmann Chef der Ufa betont hinsichtlich der Serie Charité, dass er die Finan­zie­rungs­lücke nur schließen konnte, weil er die Serie an eine US-Plattform zu einem hohen Betrag verkauft habe. Hofmann dazu: "Das hat nur deshalb funktio­niert, weil die Verweil­dauer begrenzt war." Charité habe "sieben Tage vor der und 30 Tage nach der Ausstrahlung in der ARD-Mediathek zum Abruf" gestanden. Wenn diese Media­the­ken­be­grenzung wegfallen würde, würden Millio­nen­be­träge fehlen "ohne die wir Produk­tionen wie Charité gar nicht erst reali­sieren könnten". Im Artikel weiter: Mit Sorge sieht auch die Allianz Deutscher Produ­zenten die Entwicklung. "Wenn teilfi­nan­zierte Produk­tionen ad ultimo in den Media­theken kostenlos verfügbar sind, sind die Weiter­ver­wer­tungs­rechte wertlos", sagt deren Geschäfts­führer Christoph Palmer. "Die Sender legen die Verweil­dauer derzeit für jede Produktion einzeln vertraglich fest. Doch ohne gewisse Vorgaben zur Verweil­dauer in den Media­theken bei teilfi­nan­zierten Produk­tionen sind die Produ­zenten immer in der schwä­cheren Verhand­lungs­po­sition." (Auszug)

Der Verband Produ­zen­ten­al­lianz werde mit den öffentlich-recht­lichen Sendern neue Bedin­gungen für teilfi­nan­zierte Produk­tionen aushandeln. Dazu fordert Hofmann: "Je länger die Mediathek-Nutzung ist, desto höher muss eigentlich der Anteil an den Verwer­tungs­er­lösen oder eine entspre­chende Vergütung sein", denn "Denn je länger Sendungen kostenfrei auf der Mediathek empfangbar sind, desto stärker behindert das die Nutzung auf anderen Vertriebs­wegen." Gebrauchte Bilder (SZ, 22.11.2017, E–Paper, Medien­seite)