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Meldung beim Deutschen Filmregister jetzt Pflicht

Hersteller deutscher Kinofilme seien ab sofort dazu verpflichtet, ihre Filme innerhalb eines Jahres nach Fertig­stellung oder der ersten öffent­lichen Aufführung im neuen Deutschen Filmre­gister beim Bundes­archiv zu regis­trieren, meldet Blickpunkt:Film. Diese Regelung enthalte die heute in Kraft getretene Novelle des Bundes­ar­chiv­ge­setzes: Neumann: „Wichtiger Meilen­stein zur umfas­senden Sicherung unseres Filmerbes“

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten der Bundes­re­gierung: Deutsches Filmre­gister – Meilen­stein für die Sicherung des deutschen Filmerbes (frei zugänglich)

Weitere Infor­ma­tionen zum Deutschen Filmre­gister: Zentrale Regis­trierung für deutsche Kinofilme beim Bundes­archiv (frei zugänglich)