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MFG: Einhaltung sozialer Standards in Richtlinien für die Produktionsförderung aufgenommen

Als erste regionale Filmför­derung in Deutschland habe die Medien- und Filmge­sell­schaft Baden-Württemberg (MFG) die Einhaltung sozialer Standards als Kriterium in ihre Richt­linien für die Produk­ti­ons­för­derung aufge­nommen, berichtet Blickpunkt:Film. Gemäß der neuen Passage in der Förder­richt­linie müssten Produ­zenten bei in ihrem Antrag auf Filmför­derung erklären, ob sie branchen­ta­rif­ver­trag­liche oder entspre­chende soziale Standards einhalten. Sofern dies nicht der Fall ist, müssten sie eine Begründung abgeben. Im Unter­schied zum ähnlichen § 67 XI FFG, der natürlich nur für FFA-geför­derte Projekte gelte, erkläre die MFG im Merkblatt ausdrücklich, dass die Verga­bejury der MFG Filmvor­haben, deren Reali­sierung nur unter prekären Bedin­gungen für die Beschäf­tigten möglich seien, Förderung künftig aus diesem Grund verweigern kann: MFG führt soziale Nachhal­tigkeit als Förder­kri­terium ein

Weitere Infor­ma­tionen und das neue „Merkblatt für Produ­zenten zur Einrei­chung von Förder­an­trägen im Bereich Produk­ti­ons­för­derung“ auf den Seiten der MFG-Filmför­derung (frei zugänglich)