Die ARD, der Bundesverband Regie, die ARD Degeto und die Produzentenallianz haben für 90-Minuten-Spielfilme und 60-Minuten-Märchenformate gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) abgeschlossen. Diese sorgen für eine höhere Bezahlung und eine geregelte Beteiligung der Regisseur:innen an der Auswertung ihrer Produktionen. Die GVR beinhalten Regelungen für Mindestvergütungen und die Nachvergütung für Altproduktionen.
Berlin, 23. Juni 2023 – Regisseur:innen erhalten ab 2023 ein Mindesthonorar für 90-Minuten-Spielfilme in Höhe von 63.000 Euro und für Märchenfilme in Höhe von 46.000 Euro. Für die Formate „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ beträgt das Mindesthonorar 65.000 Euro. Weiterhin wird die Nachvergütung geregelt, wenn Produktionen häufiger eingesetzt werden.
ARD, BVR, ARD Degeto und die Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V. haben 2016 Verhandlungen über GVR aufgenommen. Im Jahr 2018 initiierte der BVR ein Schlichtungsverfahren. Den Schlichterspruch wendet die ARD bereits seit 2019 einseitig an.
Dr. Michael Kühn, NDR-Justiziar und Verhandlungsführer: „Ich freue mich sehr, dass wir uns mit dem BVR nach harten, aber zugleich sehr konstruktiven Verhandlungen auf das Vergütungsmodell verständigen konnten. Dieses haben wir zuvor bereits mit den Drehbuch- und Schauspielverbänden vereinbart. Für alle Seiten führen die neuen Regelungen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Die GVR bekräftigen die Partnerschaft zwischen der ARD und BVR.“
„Wir sind froh, dass es nun gelungen ist, eine beiderseitige Vereinbarung mit der ARD und der Produzentenallianz zu treffen, die eine reguläre Regelung nach § 36 UrhG darstellt, und dass wir die Starre des Schlichterspruchs hinter uns lassen konnten“, kommentiert Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des BVR.
Björn Böhning, Geschäftsführer der Produzentenallianz: „Was lange währt, ist endlich gut: Die Gemeinsamen Vergütungsregeln mit BVR und ARD schaffen eine Grundlage für transparente und vertretbare Vergütungsstrukturen für 90-minütige Spielfilme und die 60-minütigen Märchenformate. Diese Vereinbarung ist herausfordernd, sie schafft aber Sicherheit für alle Beteiligten und ist ein Zeichen der guten Zusammenarbeit und Partnerschaft. Auch in der Zukunft.“
Für „Altproduktionen“ wurde eine sogenannte Rückwirkung bis zum Jahr 2008 vereinbart. Filme, die ab 2008 produziert wurden und für die bislang allein Buy-out-Vergütungen gezahlt worden waren und für die nach den Berechnungskriterien dieser GVR eine Nachvergütung fällig wird, erhalten diese Nachvergütung jetzt ausgezahlt. „Damit wird allen Kolleg:innen, deren Werke immer wieder ausgestrahlt wurden, Genüge getan“, ergänzt Dr. Florian Prugger, Justiziar des BVR.