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Pressemitteilung

Mindesthonorare und Nachvergütungen für Regisseur:innen – ARD, BVR, ARD DEGETO und PRODUZENTENALLIANZ beschließen Gemeinsame Vergütungsregeln

Die ARD, der Bundes­verband Regie, die ARD Degeto und die Produ­zen­ten­al­lianz haben für 90-Minuten-Spiel­filme und 60-Minuten-Märchen­formate gemeinsame Vergü­tungs­regeln (GVR) abgeschlossen. Diese sorgen für eine höhere Bezahlung und eine geregelte Betei­ligung der Regisseur:innen an der Auswertung ihrer Produk­tionen. Die GVR beinhalten Regelungen für Mindest­ver­gü­tungen und die Nachver­gütung für Altpro­duk­tionen.

Berlin, 23. Juni 2023 – Regisseur:innen erhalten ab 2023 ein Mindest­ho­norar für 90-Minuten-Spiel­filme in Höhe von 63.000 Euro und für Märchen­filme in Höhe von 46.000 Euro. Für die Formate „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ beträgt das Mindest­ho­norar 65.000 Euro. Weiterhin wird die Nachver­gütung geregelt, wenn Produk­tionen häufiger einge­setzt werden.

ARD, BVR, ARD Degeto und die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e.V. haben 2016 Verhand­lungen über GVR aufge­nommen. Im Jahr 2018 initi­ierte der BVR ein Schlich­tungs­ver­fahren. Den Schlich­ter­spruch wendet die ARD bereits seit 2019 einseitig an.

Dr. Michael Kühn, NDR-Justiziar und Verhand­lungs­führer: „Ich freue mich sehr, dass wir uns mit dem BVR nach harten, aber zugleich sehr konstruk­tiven Verhand­lungen auf das Vergü­tungs­modell verstän­digen konnten. Dieses haben wir zuvor bereits mit den Drehbuch- und Schau­spiel­ver­bänden vereinbart. Für alle Seiten führen die neuen Regelungen zu mehr Trans­parenz und Rechts­si­cherheit. Die GVR bekräf­tigen die Partner­schaft zwischen der ARD und BVR.“

„Wir sind froh, dass es nun gelungen ist, eine beider­seitige Verein­barung mit der ARD und der Produ­zen­ten­al­lianz zu treffen, die eine reguläre Regelung nach § 36 UrhG darstellt, und dass wir die Starre des Schlich­ter­spruchs hinter uns lassen konnten“, kommen­tiert Jobst Oetzmann, Geschäfts­führer des BVR.

Björn Böhning, Geschäfts­führer der Produ­zen­ten­al­lianz: „Was lange währt, ist endlich gut: Die Gemein­samen Vergü­tungs­regeln mit BVR und ARD schaffen eine Grundlage für trans­pa­rente und vertretbare Vergü­tungs­struk­turen für 90-minütige Spiel­filme und die 60-minütigen Märchen­formate. Diese Verein­barung ist heraus­for­dernd, sie schafft aber Sicherheit für alle Betei­ligten und ist ein Zeichen der guten Zusam­men­arbeit und Partner­schaft. Auch in der Zukunft.“

Für „Altpro­duk­tionen“ wurde eine sogenannte Rückwirkung bis zum Jahr 2008 vereinbart. Filme, die ab 2008 produ­ziert wurden und für die bislang allein Buy-out-Vergü­tungen gezahlt worden waren und für die nach den Berech­nungs­kri­terien dieser GVR eine Nachver­gütung fällig wird, erhalten diese Nachver­gütung jetzt ausge­zahlt. „Damit wird allen Kolleg:innen, deren Werke immer wieder ausge­strahlt wurden, Genüge getan“, ergänzt Dr. Florian Prugger, Justiziar des BVR.

Link zu den GVR