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Mindestlohn für Praktika: Ausnahme für drei Monate

An diesem Montag dürften Experten bei einer Anhörung im Bundestag ihre Bedenken zum Mindestlohn vortragen, schreibt Thomas Öchsner in der Süddeut­schen Zeitung. Sachver­ständige und Verbände hätten mehr als 200 Seiten an Stellung­nahmen einge­reicht, von der Genos­sen­schaft Deutscher Bühnen-Angehö­riger bis zum Bundes­verband Schnell­gas­tro­nomie und Imbiss­be­triebe. Viel Neues dürfte es aber nicht mehr geben. Auch die Ende vergan­gener Woche beschlos­senen Ausnahmen dürften bleiben. So blieben Schnupper-Praktika während der Ausbildung oder des Studiums für drei Monate und nicht für sechs Wochen vom Mindestlohn ausge­nommen: Lobby­isten kämpfen um Regeln beim Mindestlohn (frei zugänglich)

Zu einem Bericht des Infor­ma­ti­ons­dienstes Heute im Bundestag zur Anhörung: Experten sehen Korrek­tur­bedarf (frei zugänglich)