Allgemeines

Mindestlohn für Praktikanten: „Praktika im Kultur- und Medienbereich differenziert betrachten“

Durch den geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro sollen die „darbenden Prakti­kanten endlich so gut bezahlt werden, dass sie davon leben können“, schreibt Inge Kutter in der Zeit und fragt: „Warum schreien dann nicht alle juhu? Warum ist der Beifall der Prakti­kanten zu diesem Beschluss derart verhalten?“ Die Antwort darauf sei simpel: „Weil längst nicht alle dem Klischee vom prekären Ersatz­mit­ar­beiter entsprechen.“ Prakti­kanten könnten den Unter­nehmen helfen, „aber sie können noch nicht die volle Verant­wortung eines Mitar­beiters übernehmen“. Dafür kosteten Prakti­kanten sie einiges – „nämlich Zeit und Geduld der Festan­ge­stellten“, müssen einge­wiesen werden, brauchten zusätz­liche Anleitung, jemand müsse ihre Ergeb­nisse prüfen.

„Sind sie damit tatsächlich so viel wert wie eine erfahrene Friseurin oder ein langjäh­riger Forst­ar­beiter, für die der Mindestlohn erdacht wurde?“, fragt Kutter weiter und stellt klar: „Prakti­kanten müssen von etwas leben“, müssten ihr Mittag­essen und ihre Miete bezahlen können. Gleich­zeitig seien sie als Studenten gewohnt, mit weniger Geld auszu­kommen und müssten meist keine Familie ernähren wie andere, für die der Mindestlohn gilt.  Derzeit würden 40 Prozent der Prakti­kanten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge nicht für ihre Arbeit entlohnt, denen wäre mit einem eigenen Mindestlohn geholfen, der nur für Prakti­kanten gilt, drei Monate gelten sollte und für den der aktuelle Bafög-Höchstsatz von derzeit 597 Euro monatlich „ein sinnvoller Anhalts­punkt“ wäre: Prakti­kanten brauchen Geld! (Zeit 26, 18.6.2014, S. 67 – Chancen; nicht online zugänglich)

Unter­dessen hat auch der Deutsche Kulturrat eine Stellung­nahme zu den Plänen der Bundes­re­gierung, den Mindestlohn für Praktika einzu­führen, heraus­ge­geben und stellt darin fest, dass der Kultur- und Medien­be­reich „in beson­derem Maße von dem Phänomen Praktikum und damit auch der geplanten Regelung betroffen“ sei. Die im Deutschen Kulturrat zusam­men­ge­schlos­senen Verbände der Künstler, der Kultur­ein­rich­tungen, der Kultur­vereine und der Kultur­wirt­schaft aller künst­le­ri­schen Sparten seien zwar davon überzeugt, dass Arbeit angemessen vergütet werden muss, was auch für Praktika gelte. Einen Zeitraum von sechs Wochen bei freiwil­ligen Praktika, in denen von der Zahlung des Mindest­lohns abgewichen werden kann, hält der Deutsche Kulturrat aber „für zu knapp bemessen“. In sechs Wochen könne es kaum gelingen, „tatsächlich einen Eindruck vom Arbeitsfeld zu gewinnen und eigen­ständig Aufgaben zu übernehmen. Aus Sicht des Deutschen Kultur­rates sollte generell der flächen­de­ckende gesetz­liche Mindestlohn für Prakti­kanten erst nach drei Monaten greifen.“ Praktika im Kultur- und Medien­be­reich diffe­ren­ziert betrachten (frei zugänglich)