Allgemeines

Mindestlohn für Praktikanten: „Üppige Bezahlung“

Wegen des neuen Mindest­lohns könnten sich Praktika stark verkürzen, denn dauerten sie länger, wäre „eine üppige Bezahlung“ fällig. Ausnahme aller­dings seien Pflicht­praktika, schreibt Paul Middelhoff bei Spiegel online und fragt: „Und was, wenn der Mindestlohn für Prakti­kanten kommt, sich Unter­nehmen wirklich weigern, für freiwillige Praktika zu bezahlen und die Schnup­per­arbeit auf sechs Wochen limitieren?“ Möglich sei, dass sich Betriebe am schlechten Beispiel der Bundes­re­gierung orien­tieren, denn dort heiße es in einigen Minis­terien schon lange: „Prakti­kanten bekommen Lohn, Pflicht­prak­ti­kanten nicht – und wir nehmen eben nur Pflicht­prak­ti­kanten“: Mindestlohn für Prakti­kanten: Darf’s ein bisschen kürzer sein? (frei zugänglich)