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Ministerpräsidentenkonferenz: „Details zu Reformen bei Öffentlich-Rechtlichen noch offen“

Die Minis­ter­prä­si­denten der Länder hätten sich noch nicht auf die konkrete Ausge­staltung der geplanten Reformen bei den öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten geeinigt, meldet epd medien aktuell. Die Länder­chefs hätten die bishe­rigen Sparvor­schläge der Inten­danten begrüßt, „aber es muss noch weiter­gehen", habe die rheinland-pfälzische Minis­ter­prä­si­dentin und Vorsit­zende der Rundfunk­kom­mission der Länder, Malu Dreyer, nach der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­ferenz am Freitag gesagt. Bei den Einspa­rungen gehe es nicht um eine Änderung des Programms, sondern um Struk­turen, Zusam­men­arbeit und die Nutzung von Synergien bei den Anstalten. Die Minis­ter­prä­si­dentin habe zudem angekündigt, dass die Sieben-Tage-Regelung für die Verweil­dauer von Sendungen in den Media­theken im Zuge der Novel­lierung des Rundfunk­staats­ver­trags „zeitgemäß“ aufge­lo­ckert werden solle. Die jetzigen Richt­linien setzten den Sendern „unnatür­liche Grenzen“ – Details zu Reformen bei Öffentlich-Recht­lichen noch offen

Die Länder­chefs hätten eine Festlegung dazu, was die Öffentlich-Recht­lichen künftig im Netz dürfen, erst einmal vermieden, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeut­schen Zeitung. Über den sogenannten Teleme­di­en­auftrag sei noch nicht entschieden worden. Fallen solle die „bereits arg aufge­weichte“ Grund­satz­regel, dass Sendungen nur sieben Tage lang abrufbar sein dürfen. Die Produ­zenten fürch­teten, dass ihnen die Ausweitung wichtige Erlöse aus Strea­ming­platt­formen, VoD oder Pay-TV zerstört und verlangten einen Ausgleich bei der Rechte­ver­gütung: Es droht der Workshop (SZ vom 21.10.2017, S. 42 – Medien)

Die Sieben-Tage-Regel solle auf Programme ausge­weitet werden, an denen auch andere – vor allem Produ­zenten – Rechte halten, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. Wie die Rechte abgegolten werden, wollten ARD und ZDF im November mit den Produ­zenten besprechen. Das Ergebnis dieser Beratung wollten die Bundes­länder abwarten und es dann in den im Januar zu beschlie­ßenden 22.Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufnehmen: Atmen ARD und ZDF jetzt auf? (frei zugänglich)