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Namensnennung für Tatort-Vorspann-Urheberin

Die 21. Zivil­kammer des Münchener Landge­richts habe beschlossen, dass die Urheberin des „Tatort“-Vorspannes, Kristina Böttrich-Merdjanowa, in Zukunft auch namentlich im Abspann der Krimi­reihe genannt werden muss, berichtet Meedia.de. Zudem sei beschlossen worden, dass der Bayerische Rundfunk Auskunft über den Umfang der Nutzungs­hand­lungen erteilen müsse, auf deren Grundlage dann entschieden würde, in welcher Höhe eine mögliche Rückver­gütung ausfallen werde: „Tatort“: Klägerin erzielt nächsten Teilerfolg (frei zugänglich)