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Neues Telemediengesetz ab dem 1. Mai: Neue Spielregeln für Mediatheken und Internetauftritte

Was dürfen ARD, ZDF und Co. neben ihren klassi­schen Programmen im Internet anbieten? Das soll künftig das neue Teleme­di­en­gesetz regeln, das am 1. Mai an den Start geht. Damit das klappt, müssen alle 16 Landtage dem Geset­zes­vor­schlag vorher zustimmen. Denn Medien­po­litik ist Länder­sache. Ein Artikel von Steffen Grimberg und Dagmar Weitbrecht bei MDR.de online:

Neue Spiel­regeln für Media­theken und Inter­net­auf­tritte (frei zugänglich)