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Österreich: Rechteinhaber können von Providern Sperrung von Seiten verlangen

Richter des Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien ließen Netzsperren wie im Fall von kino.to zu, meldet Spiegel online. Rechte­inhaber können von Providern die Sperrung von Seiten verlangen, ein Richter werde erst dann einge­schaltet, wenn sich der Provider verklagen lässt: Kino.to-Urteil in Öster­reich: Gericht verfügt Website-Sperrungen ohne Richter­vor­behalt (frei zugänglich)