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OVG Rheinland-Pfalz: Sat.1 muss Drittanbieter-Produktionen ausstrahlen

Der private Fernseh­sender Sat.1 müsse seit Ende Oktober wieder Sendungen von unabhän­gigen Dritt­an­bietern ausstrahlen, meldet die Medien­kor­re­spondenz. Dass Oberver­wal­tungs­ge­richts (OVG) Rheinland- habe in einem Beschluss festge­stellt, dass Sat.1 vorläufig verpflichtet sei, die Sendungen der drei lizen­zierten Dritt­an­bieter in seinem Programm wieder auszu­strahlen. Dies gelte bis zum rechts­kräf­tigen Abschluss des derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwal­tungs­ge­richt Neustadt an der Weinstraße anhän­gigen Haupt­sache-Klage­ver­fahrens. Der OVG-Beschluss sei unanfechtbar, da der Instan­zenweg ausge­schöpft ist, Sat.1 hätte allen­falls noch die Möglichkeit, das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt anzurufen: Gerichts­ent­scheidung: Sat.1 muss Produk­tionen von Dritt­an­bietern wieder ausstrahlen (frei zugänglich)