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Petiti­ons­aus­schuss will unent­gelt­liche Nutzung urheber­rechtlich geschützter Werke im Schul­un­ter­richt und an Univer­si­täten

Der Petiti­ons­aus­schuss des Deutschen Bundestags unter­stütze Bemühungen, das Urheber­recht dahin­gehend zu ändern, dass urheber­rechtlich geschützte Werke unent­geltlich im Schul­un­ter­richt sowie an Univer­si­täten genutzt werden können, meldet der Infor­ma­ti­ons­dienst Heute im Bundestag. In der Sitzung am Mittwoch­morgen hätten die Abgeord­neten einstimmig beschlossen, eine dahin­ge­hende Petition dem Bundes­mi­nis­terium für Justiz und Verbrau­cher­schutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. In der Petition werde gefordert, „dass Mitschnitte im TV-Programm Schülern und Studenten unent­geltlich gezeigt werden können“: Unent­geld­liche TV-Mitschnitte (frei zugänglich)