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Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme

Das Bundes­ka­binett habe heute eine Pflicht­re­gis­trierung für deutsche Kinofilme beschlossen, teilt der Staats­mi­nister für Kultur uind Medien auf den Seiten der Bundes­re­gierung mit. Die Hersteller werden künftig verpflichtet, detail­lierte inhalt­liche und technische Angaben zu ihren Filmwerken zu machen, die in einem einheit­lichen System darge­stellt und verfügbar gemacht werden. Damit entsteht eine zentrale Datenbank über das deutsche Filmerbe: Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann: Pflicht­re­gis­trierung für Kinofilme schützt natio­nales Filmerbe (frei zugänglich)