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Product Placement: Jetzt legal

Anfang April trete der neue Rundfunk­staats­vertrag in Kraft und erlaube zum ersten Mal Product Placement im deutschen Fernsehen, schreibt Peer Schader bei Meedia.de. Die Regelung habe aber „so ihre Tücken“: Die bezahlten Produkt­plat­zie­rungen seien für die Sender oft nur mit großem Aufwand reali­sierbar und längst nicht in allen Genres erlaubt: Alle Infos zum neuen Product Placement (frei zugänglich)

Klarheit herrsche ab dem 1. April „zumindest auf dem Papier“, schreibt Jochen Voß im ersten Teil seiner dreitei­ligen-Product-Placement-Erläte­rungs­reiche bei DWDL.de. Die Trenn­linie zwischen erlaubtem Product Placement und nach wie vor verbo­tener Schleich­werbung werde zumindest sauberer als bisher gezogen. Mit dem neuen Gesetz werde die Fernseh­richt­linie der EU aus dem Frühjahr 2007 nun endlich in geltendes Recht umgesetzt: Product Placement: Was künftig geht – und was nicht (frei zugänglich).

Der Vorsit­zende der Rundfunk­kom­mission und Minis­ter­prä­sident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, teilt mit, die letzte Ratifi­ka­ti­ons­ur­kunde sei bei der Staats­kanzlei des Landes Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­ferenz einge­gangen. Der 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag stelle die Regelungen zur Rundfunk­werbung auf eine neue Grundlage. Vor allem für die privaten Veran­stalter würden die bestehenden europäi­schen Beschrän­kungen für die Werbung weitgehend gelockert: „Damit schaffen wir optimale Wettbe­werbs­be­din­gungen und Rechts­si­cherheit für Sender und Dienste der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft“: 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag mit den neuen Regelungen zur Werbung im Rundfunk und bei den Telemedien tritt am 1. April 2010 in Kraft (frei zugänglich).

Ebenfalls auf den Seiten der Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz:
Dreizehnter Staats­vertrag zur Änderung rundfunk­recht­licher Staats­ver­träge
Begründung zum Dreizehnten Staats­vertrag zur Änderung rundfunk­recht­licher Staats­ver­träge
(Links auf PDF-Dokumente; frei zugänglich)