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Pressemitteilung

Produzentenallianz begrüßt Gutachten zur Investitionsverpflichtung

  • BKM veröf­fent­licht Rechts­gut­achten zur Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung in Deutschland
  • Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung als zentrales Instrument der Filmför­der­reform ohne Einschränkung umsetzbar

Berlin, den 25.09.2023 – Die Beauf­tragte der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien (BKM) ist mit dem Rechts­gut­achten zur Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung in Deutschland einen weiteren entschei­denden Schritt hin zur Reform der Filmför­derung gegangen. Mit dem Gutachten von Professor Dr. Matthias Cornils setzt die Ampel­ko­alition auch den zweiten Prüfauftrag aus dem Koali­ti­ons­vertrag um. Zusammen mit dem Gutachten zur Ausge­staltung eines steuer­lichen Anreiz­mo­dells liegt damit eine fundierte recht­liche Bewertung der beiden zentralen Instru­mente einer effizi­en­teren und zukunfts­fä­higen Filmför­derung vor.

Das Ergebnis: Auf der Grundlage des Rechts­gut­achtens von Prof. Cornils kann die BKM die angekün­digte Reform der Filmför­derung mit einer neu einge­führten Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung ohne Einschränkung vornehmen. Die wissen­schaft­liche Analyse macht deutlich, dass die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz mit Blick auf die Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung beim Bund liegt. Bishe­rigen Behaup­tungen, eine Zustän­digkeit der Länder sei gegeben, wird schon im ersten Satz des Gutachtens deutlich entge­gen­ge­treten: „Der Bundes­ge­setz­geber kann sich für den Erlass einer – mehr oder weniger quali­fi­zierten – Verpflichtung von VoD-Dienst­an­bietern, Inves­ti­tionen in europäische und insbe­sondere deutsch­spra­chige Werke oder in Werke, die in Deutschland herge­stellt werden, vorzu­nehmen, auf die konkur­rie­rende Gesetz­ge­bungs­kom­petenz für das Recht der Wirtschaft, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, stützen. Diese Zustän­digkeit erfasst – wie schon für das FFG gerichtlich anerkannt – auch die etwaige Einbe­ziehung von Fernseh­ver­an­staltern (auch öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten) in die Bundes­re­gelung.“

Zur Veröf­fent­li­chung des Rechts­gut­achtens der Bundes­re­gierung zu einer möglichen Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung in Deutschland erklärt Björn Böhning, Sprecher des Vorstands der Produ­zen­ten­al­lianz: „Das Rechts­gut­achten der Bundes­re­gierung von Prof. Cornils bestätigt klar und eindeutig: Einer Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung stehen keine wesent­lichen recht­lichen Hürden entgegen. Im Gegenteil: Durch die Bestä­tigung des Filmför­de­rungs­ge­setzes durch das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts in Karlsruhe kann sich auch eine Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung auf die Argumente der Karls­ruher Richter:innen stützen. Denn im Vergleich zur Filmabgabe ist die Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung, bei der die VOD-Dienste selbst entscheiden, in welche Programme sie inves­tieren, ein deutlich gerin­gerer Eingriff in die wirtschaft­liche Freiheit der Unter­nehmen.“

Zur aus Gleich­heits­gründen gebotenen Einbe­ziehung auch der VOD-Dienste der Sender erklärt Böhning abschließend:

„Eine Diffe­ren­zierung zwischen Streamern und Media­theken der Sender erscheint willkürlich. Daher ist eine Gleich­be­handlung erfor­derlich. Auf die deutschen Sender, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich, dürfte dies aller­dings keine größeren Auswir­kungen haben. Der übergroße Teil ihrer Programm­in­ves­ti­tionen fließt in europäische Werke und in Produk­tionen in deutscher Sprache. Insofern ist keine zusätz­liche Belastung, sondern sogar eine Verstärkung und Unter­stützung ihrer Inves­ti­tionen auf dem deutschen Markt zu erwarten.“